
Soziales Jagdsystem
In Südtirol hat jeder, unabhängig vom Grundbesitz, die Möglichkeit, im Jagdrevier seiner Wohnsitzgemeinde die Jagd auszuüben, wenn er den Jagdbefähigungsnachweis erbringt. Die geforderte Mindestdauer für die Ansässigkeit beträgt 5 Jahre für den Erhalt der Gastkarte und 10 Jahre für den Erhalt einer Jahreskarte.
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