Jagdzeiten

Allgemeine Jagdzeit in Südtirol

Die allgemeine Jagdzeit beginnt am 1. Mai und endet am 15. Dezember. In diesem Zeitraum dürfen einige Klassen des Reh- und Rotwildes bejagt werden. Für alle anderen Klassen und  jagdbaren Wildarten gelten eingeschränkte Jagdzeiten.

Die Jagd auf Schalenwild ist an sieben Tagen pro Woche erlaubt. Niederwild darf der Jäger an maximal drei Tagen pro Woche bejagen. Jeder Jagdgang auf Niederwild ist vorher im Kontrollkalender zu vermerken. Nach dem allgemeinen Jagdende am 15. Dezember ist nur mehr die Jagd auf Sing- und Wacholderdrosseln ausschließlich in Obst- und Weinanlagen sowie auf das Schwarzwild und den Fuchs erlaubt. Hier gibt es allerdings immer wieder kurzfristige Abänderungen.

In Südtirol ist die Jagdausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Wann die Sonne auf- und untergeht, erfährt der Jäger im Sonnen-Mondkalender, der vor Jagdbeginn unserer Jägerzeitung beiliegt. Beides finden Sie hier: Jägerzeitungen und Sonne-Mond-Kalender