Dokumente für die Jagdausübung
Die Jagdausübung ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Außerdem sind folgende Dokumente erforderlich. Alle genannten Dokumente müssen bei der Jagd immer mitgeführt werden und sind auf Verlangen dem Jagdaufseher vorzuzeigen.
1. Jagdgewehrschein (Jagdwaffenpass)
Dieser wird von der Quästur oder vom zuständigen Polizeikommissariat nach bestandener Jägerprüfung ausgestellt und besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Für den Jagdgewehrschein ist alljährlich eine Konzessionsgebühr zu entrichten. Wird diese nicht entrichtet, so ist der Inhaber nicht zum Tragen einer Waffe ermächtigt.
Weitere Infos zum Jagdgewehrschein finden Sie hier: Jagdgewehrschein
Das Formular, um das Ansuchen für den Jagdgewehrschein zu stellen, finden Sie in unserem Downloadbereich.
2. Versicherung
Jagdhaftpflichtversicherung und Jagdunfallversicherung gemäß den staatlichen Bestimmungen.
Weitere Infos zur Jägerversicherung finden Sie hier: Jägerversicherung
3. Jagderlaubnisschein
Für die Jagdreviere kraft Gesetzes bedarf es einer Jahres-, Gast-, Tages- oder Wochenkarte.
In Eigenjagdrevieren werden die Jagderlaubnisscheine auf Vordrucken des Amtes für Wildtiermanagement ausgestellt.
4. Sonderbewilligung
Für die Jagdreviere kraft Gesetzes ist zusätzlich eine eigene Sonderbewilligung für alle jagdbaren Wildarten, die der Abschussplanung unterliegen (Reh-, Rot- und Gamswild sowie Schnee-, Birk- und Steinhuhn) erforderlich.
5. Kontrollkalender
Bei der Niederwildjagd und bei der Jagd auf die Raufußhühner und das Steinhuhn muss auch der Kontrollkalender mitgeführt werden. Darin muss das Datum des Jagdtages vor Beginn der Jagd vermerkt werden. Die Jagd auf Niederwild (Hasen, Fuchs, Federwild) ist höchstens an drei Tagen pro Woche erlaubt. Wird bei einem Jagdgang auf Schalenwild auch Niederwild erlegt, muss der Jagdtag sofort nachträglich im Kontrollkalender angekreuzt werden. Der Kontrollkalender ist innerhalb dem auf das Jagdjahr folgenden 10. Februar dem Revierleiter zu übergeben.