Chronik

Chronik

Die Wurzeln der Vereinigung der Südtiroler Jäger in einem Verband reichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Schon 1865 schloss sich in Innsbruck eine Gruppe beherzter Tiroler Jäger zusammen, um gemeinsam gegen die Ausartung der Jagd anzukämpfen. Die Männer gaben sich den Namen „Hirschtafelrunde“. Neun Jahre später meldete sich der inzwischen etablierte Verein bei der Innsbrucker Statthalterei als Tiroler-Jagd-und Vogelschutz-Verein an. Im Jänner 1875 erfolgte die offizielle Anerkennung. Der Verein setzte sich klare Ziele: den Wildstand heben, die Disziplin innerhalb der Jägerschaft garantieren, den Wildhandel kontrollieren, die Hundejagd auf Schalenwild einschränken und den Abschuss von Rebhühnern, Auer- und Spielhahnen reglementieren.

Vogelschutzverein und Jagdschutzverein

Die Erfolge blieben nicht aus. Bei der Internationalen Jagdausstellung 1910 in Wien konnte sich Tirol sehen lassen. Der erste Weltkrieg warf das Erreichte weit zurück. Als 1919 Südtirol zu Italien kam, änderte sich für die Südtiroler auch das Jagdrecht. Es war nun nicht mehr an Grund und Boden geknüpft. In der ersten Nachkriegszeit blühte die Wilderei, eine Folge der Not, welcher die Bevölkerung ausgesetzt war. Es gab zwar Jagdaufseher, sie durften aber keine Waffen tragen. Beherzte Jäger wollten der Unordnung ein Ende bereiten und gründeten 1920 in Bozen den „Jagdschutzverein für Deutsch-Südtirol“. Es gelang, die Jagdverbote aufzuheben. Das Schutzpersonal durfte Waffen tragen. Die Tiroler waren jahrhundertelang gewohnt gewesen, Waffen besitzen und tragen zu dürfen. Dies war nun ganz anders geworden. Wieder konnten durch den Jagdschutzverein von den Behörden wesentliche Zugeständnisse erwirkt werden. Der Jagdpachtschilling wurde geregelt, die Strafen für Wilderei verschärft, Waffenpässe wurden nur an Jagdkartenbesitzer abgegeben u.v.a.m.

Das italienische Jagdgesetz aus dem Jahr 1939

Mit der faschistischen Machtergreifung wurde der Jagdschutzverein für Deutsch-Südtirol, wie alle deutschsprachigen Vereine, verboten. Im Jahr 1939 wurde das italienische Jagdgesetz, der sogenannte Einheitstext Nr. 1016, verabschiedet. Die Provinzialjagdverbände waren inzwischen Teile des gesamtstaatlich-faschistischen Jagdverbandes. Und die Verbände wurden nicht von frei gewählten, sondern von ernannten Funktionären geleitet.

Die Jäger mussten sich in Jagdverbände auf Provinzebene zusammenschließen. Das war in Südtirol nicht anders. Die Reviergemeinschaften galten als „Jagduntersektionen“. Das Jagdrecht musste von den Gemeinden an den Jagdverband bzw. an die lokale Untersektion der Jägerschaft gegen Zahlung eines Pachtschillings abgetreten werden. Es ging mit der Jagd wieder leidlich nach oben. Die Option und der Zweite Weltkrieg brachte den großen Rückschlag, bis sich dann nach dem Krieg wieder die Jäger aufrafften und im Rahmen des neuen italienischen Jagdverbandes als Provinzialsektion Bozen die Geschicke der Jagd in die Hand nahmen.

1964 Schaffung der „Reviere von Rechts wegen“

Der Pariser Friedensvertrag schuf die autonome Region Trient/Tiroler Etschland, und die Regionalregierung hatte die Kompetenzen für die Jagd und Fischerei, die vorher beim Ministerium in Rom angesiedelt waren, übertragen erhalten. In Bozen und Trient gab es die Jagdkomitees als Außenstellen. Die schrittweise Verbesserung der jagdlichen Zustände brachte neue Gefahren für die Südtiroler Jägerschaft mit sich. Es gab eine Anfechtung gegen die Pflichtmitgliedschaft im Jagdverband und gegen das Reviersystem. Also wurde versucht, die in Italien übliche freie Jagd auf Südtirol auszudehnen. Die Leute des Jagdverbandes setzten sich mit namhaften Juristen zusammen. Ein Gesetz zur Schaffung der Reviere von Rechts wegen wurde in aller Eile ausgearbeitet und im Jahr 1964 verabschiedet. Mit diesem Gesetz und der darauffolgenden Durchführungsverordnung wurde den Jagdverbänden von Bozen und Trient die Verwaltung der Reviere per Gesetz anvertraut. Daraufhin gelang es sehr rasch, die jagdliche Ordnung in Südtirol zu festigen. Übertretungen wurden streng geahndet. Die Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz sah außerdem vor, dass bei Wilderei eine Schadenersatzzahlung an den betreffenden Jagdverband gezahlt werden musste.

Das Regionalgesetz hatte das Gebiet Südtirols in vier Kategorien unterteilt: die Reviere von Rechts wegen mit insgesamt 651.000 Hektar, die Forstdomänengüter mit 56.545 Hektar, den Nationalpark Stilfser Joch mit 52.000 Hektar und die Eigenjagden mit 14.158 Hektar. Bei den Eigenjagden handelt es sich allerdings nur um Konzessionen. Wäre eine Konzession nicht erneuert worden, so wäre die Eigenjagd dem Revier von Rechts wegen zugefallen. Reviere von Rechts wegen gab es aufgrund des Regionalgesetzes 131. Sie waren in der Regel identisch mit dem Gemeindegebiet. Das Jagdgesetz brachte einige anfänglich nicht gern gesehene Änderungen mit sich. Der Jagdverband war nicht mehr befugt, die Mitgliederzahl in den Revieren zu begrenzen, das Recht zur Jagdausübung wurde nämlich den seit einer gewissen Zeit Ansässigen zuerkannt.

Die Organisation des Jagdverbandes wurde demokratischer. Die Mitglieder des Reviers wählten den Revierleiter, die Revierleiter der acht Jagdbezirke den Bezirksjägermeister, und der Vollversammlung der Revierleiter oblag die Wahl des Landesjagdausschusses, dem von Rechts wegen die Bezirksjägermeister sowie damals drei Vertreter der italienischen Sprachgruppe angehörten. Der Landesjagdausschuss wählte aus seinen Reihen den Landesjägermeister. Die Aufgaben, die der Jagdverband nun ausübte, waren: Ausstellung der Jagdkarten, Festsetzung der Abschusspläne, Ausarbeitung der Abschussrichtlinien für Schalenwild, Behandlung von Disziplinarangelegenheiten, Erlass einer Landesjagdordnung, Durchführung des Jagdschutzes.

Gründung des Südtiroler Jagdverbandes im Jahr 1988

Im Jahr 1972 gingen mit dem Paketabschluss die Kompetenzen für Jagd und Fischerei von der Region auf die beiden Provinzen Bozen und Trient über. Nun hatte das Land Südtirol und nicht mehr die Region die Gesetzgebungsbefugnis erhalten, die allerdings erst im Jahr 1987 voll ausgeschöpft wurde, als das Südtiroler Jagdgesetz vom Landtag verabschiedet wurde. Dieses Jagdgesetz sah die Gründung eines eigenen Südtiroler Jagdverbandes vor. Die Gründung erfolgte durch den amtierenden Landesjagdausschuss auf der Grundlage einer ausgearbeiteten Satzung in der Vollversammlung im Juli 1988. Daraufhin wurde der Südtiroler Jagdverband von der Landesregierung als Jägervereinigung auf Landesebene anerkannt, das Statut wurde anerkannt, dem Jagdverband wurde die Rechtspersönlichkeit zugesprochen und mit Dekret des Landeshauptmann vom 20. Dezember 1988 wurde dem Südtiroler Jagdverband die Verwaltung der Reviere kraft Gesetzes übertragen. Die Zahl der Reviere war inzwischen auf 144 angewachsen, da es in den Jahren vorher einige Revierteilungen gegeben hatte.

 

Die Landesjägermeister seit 1941:

1941 – 1943   Dr. Francesco Dordi

1943 – 1945   Dr. Toni Welponer

1945 – 1947   Dr. Francesco Dordi

1947 – 1952   Dr. August Pichler

1952 – 1960   Dr. Wilhelm R. von Lachmüller

1960 – 1964   Dr. Leo von Pretz

1964 – 1980   Dr. Ludwig von Lutterotti

1980 – 1981   Oswald Galler

1981 – 1985   Ing. Erwin Kiem

1985 – 1989   Oswald Galler

1989 – 1993   Eduard Mahlknecht

1993 – 2013   Klaus Stocker

2013 – 2020   Berthold Marx

seit 2020   Günther Rabensteiner