Transparente Verwaltung

Transparenzbestimmungen

Veröffentlichungspflicht im Sinne des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124

Mit Dekret des Landeshauptmann vom 20. Dezember 1988, Nr. 24, wurde die Verwaltung der Jagdreviere kraft Gesetzes dem neuen Südtiroler Jagdverband übertragen.

Für die Erfüllung der übertragenen Verwaltungsaufgaben betrug die Rückvergütung der Autonomen Provinz Bozen – Abteilung 32 für das Jahr 2019 insgesamt 610.380,00 € (Betrag ausgeschüttet in zwei Raten am 23.09.2019 und 26.03.2020, Dekrete Nr. 14768 und 25172).

Für die Erfüllung der übertragenen Verwaltungsaufgaben betrug die Rückvergütung der Autonomen Provinz Bozen – Abteilung 32 für das Jahr 2020 insgesamt 668.660 € (Betrag ausgeschüttet in zwei Raten am 15.09.2020 und 23.04.2021, Dekrete Nr. 13001 und 23668).

Für die Erfüllung der übertragenen Verwaltungsaufgaben betrug die Rückvergütung der Autonomen Provinz Bozen – Abteilung 32 für das Jahr 2021 insgesamt € 616.116,03 (Betrag ausgeschüttet in drei Raten am 23.11.2021 € 280.000, am 04.09.2022 € 280.000, am 19.12.2022 € 56.116,03, Dekrete Nr. 20195 und 23876).

Für die Erfüllung der übertragenen Verwaltungsaufgaben betrug die Rückvergütung der Autonomen Provinz Bozen – Abteilung 32, für das Jahr 2022 insgesamt € 607.250,00 (Dekrete Nr. 22295 und Nr. 23272). Betrag ausgeschüttet in zwei Raten: € 260.000 am 02.02.2023, € 347.250 am 06.09.2023.

Für die Erfüllung der übertragenen Verwaltungsaufgaben beträgt die Rückvergütung der Autonomen Provinz Bozen – Abteilung 32, für das Jahr 2023 insgesamt € 604.110 (Dekrete Nr. 21451 und Nr. 22543). Am 07.02.2024 wurde die erste Rate in der Höhe von € 272.000 überwiesen, am 16.10.2024 der Betrag von € 60.110 und am 21.10.2024 der Betrag von € 272.000.

Der Südtiroler Jagdverband hat von der Autonomen Provinz Bozen für die Realisierung von „Hermis wildes Malbuch“ am 16.10.2024 den Betrag von € 10.530,50 (Dekret 16253/53/2024) erhalten.

Weiters hat von der Autonomen Provinz Bozen das Revier Percha (Steuernummer 81009360215) am 17.04.2019 für die Errichtung Kühlzelle € 43.768,80 (Dekret 11755 / 20.06.2018) erhalten.

Das Revier Klausen hat für die Errichtung einer Kühlzelle von der Autonomen Provinz Bozen am 26.04.2021 den Betrag von € 50.000 (Dekret Nr. 24160 vom 17.12.2019) und von der Gemeinde Klausen am 09.03.2021 einen Beitrag von € 15.000 (Beschluss Nr. 481 vom 22.12.2020) erhalten.

Das Revier Antholz hat für die Errichtung einer Kühlzelle von der Autonomen Provinz Bozen am 18.02.2022 den Betrag von € 50.000 (Dekret Nr. 16031 vom 02.09.2020) erhalten.

Das Revier Truden hat für die Errichtung einer Kühlzelle von der Autonomen Provinz Bozen am 23.02.2022 den Betrag von € 48.240,39 (Dekret Nr. 16031 vom 02.09.2020) erhalten.

Das Revier Abtei (Steuernummer 81008250219) hat für die Errichtung einer Kühlzelle von der Autonomen Provinz Bozen am 13.12.2022 den Betrag von € 50.000 (Dekret 16031 vom 02.09.2020) erhalten.

Das Revier Vintl hat für die Errichtung einer Kühlzelle von der Autonomen Provinz Bozen am 27.11.2023 den Betrag von € 50.000 (Dekret 9288 vom 22.05.2023) erhalten.

Das Revier Jaufental hat für die Errichtung einer Kühlzelle von der Autonomen Provinz Bozen am 08.11.2024 den Betrag von € 50.000 (Dekret 9297 vom 06.06.2023) erhalten.

 

Whistleblowing-Richtlinie gemäß Gesetz 190/2012

 

Der Südtiroler Jagdverband setzt sich für Integrität und ethisches Verhalten ein.

In Übereinstimmung mit dem italienischen Gesetz 190/2012, bekannt als das „Anti-Korruptionsgesetz“, haben wir eine Whistleblowing-Richtlinie eingeführt, um einen sicheren und vertraulichen Kanal für die Meldung von potenziellen Verstößen oder unethischem Verhalten innerhalb unserer Organisation zu schaffen.

Zielsetzung
Unser Ziel ist es, eine transparente und gerechte Arbeitsumgebung zu fördern, in der alle Beteiligten aktiv zum Schutz der Integrität und zur Vermeidung jeglicher Form von Korruption beitragen können.

Wer kann melden?
Die Whistleblowing-Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Südtiroler Jagdverbandes sowie für externe Dritte, wie z. B. Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden.

Was kann gemeldet werden?
Sie können Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder ethische Grundsätze des Südtiroler Jagdverbandes melden. Dazu gehören unter anderem:

  • Korruption und Bestechung
  • Betrug und Unterschlagung
  • Diskriminierung und Belästigung
  • Verstöße gegen Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften
  • Falsche Rechnungen und andere Finanzbetrugsdelikte

Wie können Sie melden?
Sie können Ihre Meldung anonym über unser Whistleblowing-System einreichen. Das System ist rund um die Uhr von überall auf der Welt zugänglich. Sie können Ihre Meldung auch schriftlich an die folgende Adresse senden: klaus.p@pec-bz.it
Südtiroler Jagdverband Whistleblowing https://jagdverband.it/transparente-verwaltung

Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien
Wir garantieren, dass alle Meldungen vertraulich behandelt werden. Es werden keine represaliativen Maßnahmen gegen Whistleblower ergriffen, die in gutem Glauben handeln.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zu unserem Whistleblowing-Verfahren und den Richtlinien finden Sie im folgenden Dokument:
Whistleblowing-Richtlinien und -Verfahren

Wir ermutigen alle Mitarbeiter und externen Stakeholder, Verstöße gegen das Gesetz oder die ethischen Richtlinien des Südtiroler Jagdverbandes zu melden. Ihre Mithilfe ist entscheidend, um die Integrität und Transparenz innerhalb unserer Organisation zu gewährleisten.

 

Formular der Meldung: WHISTLEBLOWING MELDUNG Formular

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