Jagdsystem
Soziales Jagdsystem
In Südtirol hat jeder Einwohner, unabhängig vom Grundbesitz, die Möglichkeit, im Jagdrevier seiner Wohnsitzgemeinde die Jagd auszuüben.
Die geforderte Mindestdauer für die Ansässigkeit beträgt 10 Jahre für den Erhalt der Jahreskarte und 5 Jahre für die Gastkarte. Dieses soziale Revierjagdsystem kommt auf 82% der Landesfläche in den 145 Revieren kraft Gesetzes zur Anwendung.
Aufteilung der Jagdfläche in Südtirol
Neben den Jagdrevieren kraft Gesetzes, die fast überall deckungsgleich mit den Gemeindeflächen sind, gibt es in Südtirol auch 51 Eigenjagdreviere. Diese nehmen zusammen rund 2 Prozent der Landesfläche ein. In den Eigenjagdrevieren liegt das Recht der Jagdausübung beim jeweiligen Grundeigentümer bzw. beim Pächter der Eigenjagd.
Auf 16 Prozent der Landesfläche ist die Jagd gänzlich verboten (im Schongebiet Nationalpark Stilfser Joch) oder stark eingeschränkt (in den Wildschutzgebieten und Biotopen).
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Revier kraft Gesetzes
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Schongebiete, Wildschutzgebiete, Biotope
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