Jagdkarten
Wer in einem der Südtiroler Jagdreviere auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagderlaubnisschein. In den Jagdrevieren kraft Gesetzes unterscheiden wir Jahres- und Gastkarten sowie Tages- und Wochenkarten.
Jahreskarte und Gastkarte
Die Jahreskarte und die Gastkarte berechtigen zur Jagdausübung sowie zur Mitwirkung bei der Verwaltung des jeweiligen Revieres. Sie werden vom Südtiroler Jagdverband für ein Jahr ausgestellt.
Die Jahreskarte steht Inhabern des Jagdgewehrscheines zu, welche die Jägerprüfung in Südtirol bestanden haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz im betreffenden Jagdrevier, ununterbrochen seit mindestens zehn Jahren oder, auch mit Unterbrechungen, über einen Zeitraum von mindestens fünfzehn Jahren.
- Alleineigentum einer tatsächlich bewirtschafteten Mindestkultureinheit (geschlossener Hof mit mindestens zwei Hektar Obst- oder Rebanlagen beziehungsweise mindestens vier Hektar Acker oder Wiese) oder Eigentum einer Wald- oder Almfläche von mindestens 50 Hektar.
- Die Reviervollversammlung beschließt mit absoluter Mehrheit, dieser Person die Jahreskarte zu erteilen.
Die Gastkarte steht Inhabern des Jagdgewehrscheines zu, welche die Jägerprüfung in Südtirol bestanden haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz im betreffenden Jagdrevier, ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren oder, auch mit Unterbrechungen, für mindestens zehn Jahre.
- Alleineigentum einer tatsächlich bewirtschafteten Mindestkultureinheit (geschlossener Hof mit mindestens zwei Hektar Obst- oder Rebanlagen beziehungsweise mindestens vier Hektar Acker oder Wiese) oder Eigentum einer Wald- oder Almfläche von mindestens 50 Hektar.
- Die Reviervollversammlung beschließt mit absoluter Mehrheit, dieser Person die Gastkarte zu erteilen.
Aufgrund der Ansässigkeit kann nur eine Jahreskarte oder eine Gastkarte beansprucht werden.
Beispiel: Jäger X hat in der Gemeinde Y 20 Jahre lang gelebt und wohnt seit 7 Jahren in der Gemeinde Z. Er kann ENTWEDER in der Gemeinde Y die Jahreskarte ODER in der Gemeinde Z die Gastkarte beantragen.
Aufgrund von Eigentum oder durch Beschluss der Reviervollversammlung kann man zusätzlich zur Jahreskarte beliebig viele Gastkarten beanspruchen.
Beispiel: Jäger X hat bereits eine Jahreskarte. Er besitzt in der Gemeinde Y einen geschlossenen Hof mit 3 Hektar Obstwiesen und in der Gemeinde Z eine 60 Hektar große Alm. Also kann er neben seiner Jagdkarte auch in den Gemeinden Y und Z eine Gastkarte beanspruchen.
Tages- und Wochenkarte
Auf diese Jagderlaubnisscheine gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Die Tages- oder Wochenkarte wird dann ausgestellt, wenn ein auswärtiger Jäger einen Abschuss kauft oder zu einer Jagdmöglichkeit eingeladen wird. Jedenfalls muss der Jäger/die Jägerin die in Südtirol geltenden Voraussetzungen für den Erhalt eines Jagderlaubnisscheines besitzen.
Er oder sie muss einen gültigen Jagdgewehrschein besitzen und eine Jagdhaftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung in Bezug auf die Jagdausübung abgeschlossen haben.
Die Tages- und Wochenkarten werden vom Revierleiter ausgestellt.
Jäger aus jenen Südtiroler Gemeinden, die eine verhältnismäßig hohe Anzahl von Jägern aufweisen oder in denen wenig jagdbares Wild vorhanden ist, haben Vorrang. Tages- oder Wochenkarten für den Abschuss der Hühnervögel, welche der Abschussplanung unterliegen, werden nur an Jäger ausgestellt, die in Südtirol ansässig sind.