Unsere Bäume – Die Eiche

Unsere Bäume – Die Eiche

19. November 2020

Die Eiche

 Die Eiche ist bei uns eine recht häufige Baumart. Vor allem an den warm-trockenen Hängen unserer Tallagen. „Esca“ ist das lateinische Wort für „Lebensmittel“. Gut möglich, dass sich das deutsche Wort „Eiche“ davon ableitet, denn die stärkereichen Früchte der Eiche waren lange Zeit in der Geschichte der Menschheit eine wichtige Nahrungsquelle. Schon in der Steinzeit sammelten die Menschen im Herbst Eicheln als Wintervorrat und es ist gar nicht so lange her, dass in Notzeiten Kaffeeersatz oder Mehl aus Eicheln gemacht wurde. Im Mittelalter wurden die Schweine in den Wald getrieben, damit diese ordentlich Speck ansetzen. Es heißt: „Die besten Schinken wachsen unter Eichen“. Das weiß man auch heute noch in Spanien: Iberischer Eichelmast-Schinken ist eine Delikatesse.

Vorlauter Eichengärtner

Die Eicheln reifen ab September, Oktober und sind nicht nur dem Reh und dem Rotwild sehr willkommen, sondern auch dem Eichelhäher. Auch wenn er manchem Jäger mit seinem lauten Warnruf schon die Pirsch verdorben hat, so macht sich der vorlaute Krähenvogel im Wald doch auf andere Weise nützlich. Er versteckt im Herbst Eicheln als Wintervorrat und aus den Verstecken, die er trotz seines guten Gedächtnisses nicht mehr findet, keimen junge Bäume. Eine ähnliche Geschichte also wie bei seinem Bruder, dem Tannenhäher.

Was bitter dem Mund, ist dem Magen gesund

Aus den Eicheln lassen sich erstaunliche Gerichte und Getränke zaubern. Vor dem Verzehr muss man aber zuerst ihren hohen Gerbstoffgehalt mindern. Dieser macht die Früchte bitter und ist in hoher Dosis schädlich für uns Menschen. Zum Entbittern werden die frischen Eicheln mit reichlich Wasser und etwas Natron zum Kochen gebracht. 15 Minuten köcheln lassen, das Wasser abgießen und erneut mit frischem Wasser köcheln lassen. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis das Wasser klar bleibt. Danach die Eicheln abgießen und sofort, noch heiß schälen. Dabei sollte auch die braune bittere Samenhaut entfernt werden.

Eichelkaffee

Entbitterte, geschälte Eicheln grob hacken und auf einem Backblech im Ofen bei 100 Grad für 20 – 30 Minuten trocknen. Dabei die Backofentür einen Spalt offenhalten, damit der Dampf entweicht. Anschließend bei 200 Grad rösten bis die Eicheln braun werden. Eicheln abkühlen lassen und mahlen. Pro Tasse einen Teelöffel Kaffeepulver mit 200 ml Wasser überbrühen und 5-10 Minuten ziehen lassen. Den Kaffee vom Satz abgießen.

Eichelkaffee soll gegen Melancholie, Gicht, Sodbrennen und Magen- Darmproblemen helfen und nach langer Krankheit stärkend wirken.

 

Wichtige Absicherung der Jagd von oberster Stelle

Wichtige Absicherung der Jagd von oberster Stelle

12. November 2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die Spitze der Landesverwaltung hat mit einer offiziellen Auslegung bestätigt, dass die Jagdausübung, wie von uns zuletzt mehrfach berichtet, weiterhin zulässig ist.

Die neue Erklärung kann hier abgerufen werden und sollte unbedingt mitgeführt und im Falle einer Kontrolle vorgezeigt werden.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Wir sind in Südtirol die einzige „rote Zone“ in Italien, in der weiterhin die Jagd ausgeübt werden darf. In allen anderen „roten Zonen“ (z.B. Lombardei, Aosta, Piemont usw.) ruht die Jagd.

Dass wir weiterhin zur Jagd gehen dürfen ist keine Selbstverständlichkeit und einer aufwändigen Vorarbeit zu verdanken, die wir schon vor Wochen in die Wege geleitet haben. Die Sonderregelung ist eine wichtige Anerkennung für die Jagd, welche nun auch in Südtirol, wie bereits zuvor in Österreich und in Deutschland, als Tätigkeit im öffentlichen Interesse erklärt wurde.

Der Aufhänger für die Regelung ist das Landesjagdgesetz, welches den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wildschäden im Interesse der Allgemeinheit vorschreibt. In diesem Sinne sind wir zur Erfüllung der Abschusspläne auf Schalenwild verpflichtet, weshalb die Jagdausübung von oberster Stelle als „Umstand der Notwendigkeit“ eingestuft wird.

Keinen gesetzlichen Aufhänger gibt es hingegen für die gezielte Jagd auf Niederwild, weshalb diese eben nicht mit den derzeitigen einschlägigen Bestimmungen vereinbar ist.

Antworten auf alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung findet Ihr wie gewohnt hier in unseren FAQs. Die Antworten sind mit den zuständigen Behörden abgeklärt. Vorsicht hingegen vor oft falschen Informationen, die in sozialen Netzwerken und Chatgruppen kursieren.

Wir müssen uns bewusst sein, dass wir einen Vertrauensvorschuss genießen, den wir nicht aufs Spiel setzen dürfen. Ich fordere daher alle auf, sich gewissenhaft an die geltenden Maßnahmen zu halten.

Jeder, der sich nicht an die Vorschriften hält und egoistisch handelt, schadet uns als Jägerschaft und bringt unsere Regelung in Gefahr.

Zeigen wir uns verantwortungsbewusst!

Mit einem kräftigen Weidmannsheil

Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

Wildbiologe (m/w) gesucht

Wildbiologe (m/w) gesucht 

9. November 2020

Zur Nachbesetzung einer demnächst frei werdenden Stelle suchen wir eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter.

Sie sollten folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Akademische Ausbildung (vorzugsweise Wildbiologie oder Forstwissenschaften)
  • Kommunikationsgeschick
  • Belastbarkeit
  • Gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift in Deutsch, Italienisch und Englisch
  • gute EDV-Kenntnisse, Office-Programme, GIS-Kenntnisse von Vorteil
  • zeitliche Flexibilität
  • Fundierte Kenntnisse zur Jagd und zu Erhebungsmethoden im Feld

Wir bieten ein vielfältiges Tätigkeitsfeld, eine leistungsgerechte Entlohnung wird geboten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf unter:  guenther.rabensteiner@jagdverband.it

Update: Fragen und Antworten zur Jagdausübung in der „roten Zone“

Update: Fragen und Antworten zur Jagdausübung in der „roten Zone“

10. November 2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,

seit gestern ist ganz Südtirol als rote Zone eingestuft. Damit geht eine Vielzahl von Einschränkung einher. Wie mit dem gestrigen Newsletter angekündigt, haben wir für Euch die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Ihr findet die FAQs in unserem Downloadbereich.

Bitte berücksichtigt, dass es sich hierbei wiederum nur um eine Momentaufnahme handelt, die sich in den nächsten Tagen wieder ändern kann.

Ich ersuche Euch, Gefahrensituationen im Gelände tunlichst zu vermeiden, um unser Sanitätssystem nicht zusätzlich zu belasten.

Wir halten Euch auf dem Laufenden,
mit Weidmannsheil

Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

Der Biber ist zurück!

Der Biber ist zurück!

10. November 2020

Verbandsjagdaufseher Reinhard Pipperger staunte nicht schlecht, als er letztes Wochenende an einem Gewässer im Pustertal angenagte und gefällte Bäume vorfand.

Ein Hinweis hatte ihn hierhergeführt, die Spuren waren eindeutig. Ein Biber hatte sich am Ufergehölz zu schaffen gemacht. Zahlreiche Bäume waren angenagt, einige hatte das fleißige Tier auch schon gefällt und Zweige zusammengerafft. Eine Fotofalle ertappte den Baumeister schließlich bei einem seiner nächtlichen Ausflüge auf frischer Tat.

Damit erbringt der Jagdaufseher den ersten Bibernachweis in Südtirol seit über 400 Jahren! Der letzte Biber soll nämlich 1594 bei Obervierschach erbeutet worden sein und brachte stolze 25 kg auf die Waage.

Lange Zeit galt der Biber in Italien als ausgestorben. Bis ins 16. Jahrhundert wurde er stark verfolgt, bis er schließlich von der Bildfläche verschwand.

2018 dann die Sensation. In einem Wald nahe Tarvis, einem Ort in der Provinz Udine nahe der Grenze zu Österreich und Slowenien, wurde ein Biber nachgewiesen. Sehr wahrscheinlich wanderte das Tier aus Österreich ein. Die dortige Population breitet sich seit Jahren aus und lässt sich auch von Staatsgrenzen nicht beeindrucken. Der Inn wird mittlerweile bis in seinen Oberlauf im Engadin vom Biber besiedelt. Es ist anzunehmen, dass auch der Südtiroler Biber aus Österreich übergesetzt hat.

Der Europäische Biber lebt in langsam fließenden Bächen und Flüssen, in größeren Weihern und Seen. Er ist berühmt für seine Dämme und die Biberburg, die er aus Ästen und Stämmen selbst zusammenzimmert.

Vor seiner Behausung lagert er seine Wintervorräte ein, vorzugsweise unter Wasser. Auf seinem Speiseplan stehen allerlei Ufergehölze, krautige Pflanzen und Wasserpflanzen. Im Winter ernährt sich der Biber hauptsächlich von Baumrinde und Knospen, wobei er hier Pappeln und Weiden bevorzugt. Um an die guten Knospen und die junge Rinde in den Baumwipfeln zu kommen, fällt der Biber ganz einfach den Baum.

Jagd auf Schalenwild weiterhin gestattet!

Jagd auf Schalenwild weiterhin gestattet

9. November 2020

Seit Mitternacht ist die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes in Kraft, mit der ganz Südtirol zur roten Zone erklärt wird. Damit gehen neue Einschränkungen einher.

In der Verordnung sind unter anderem folgende beiden Grundprinzipien enthalten:

a) Bewegungen in ein oder aus einem Gemeindegebiet
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet.

b) Bewegungen innerhalb eines Gemeindegebietes
Innerhalb eines Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Umstände der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet sind.

Was bedeutet dies für die Jagd?

Erlaubt ist ausschließlich die Fortbewegung zwecks Bejagung von Schalenwild. Gemäß Schreiben der Landesverwaltung entspricht die Bejagung von Schalenwild einem Umstand der Notwendigkeit. Die Erfüllung der Abschusspläne von Schalenwild ist bekanntlich verpflichtend, weshalb diese Aufgabe im öffentlichen Interesse weiterhin zu erfüllen ist.

Erlaubt sind weiters genehmigte Nachsuchen auf krankes Wild.

Die Bejagung von Niederwild ist derzeit im Sinne der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes nicht gestattet.

Was tun im Falle einer Kontrolle?

Im Falle einer Kontrolle muss man nachweisen können, dass man auf dem Weg zur Jagd ins eigene Jagdrevier ist und darin als Jahres- oder Gastkarteninhaber zur Bejagung von Schalenwild berechtigt ist. Tages- und Wochenkarteninhaber sind nicht zur Jagdausübung berechtigt.

Folgende Dokumente sind mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen:

  • die gültigen Jagddokumente (Jahres- oder Gastkarte und Jagdgewehrschein)
  • das Schreiben der Landesverwaltung bzgl. Bejagung von Schalenwild
  • sowie eine Eigenerklärung.

Die Schreiben der Landesverwaltung finden Sie hier und die Eigenerklärung kann hier abgerufen werden.

Als Ergänzung zu diesen ersten, allgemeinen Informationen wird es demnächst eine Übersicht mit aktuellen Fragen und Antworten geben.

 

Übernehmen wir Verantwortung und gehen wir mit gutem Beispiel voran!

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit Weidmannsheil
Günther Rabensteiner
Landesjägermeister