EU beschließt Bleiverbot in Feuchtgebieten

EU beschließt Bleiverbot in Feuchtgebieten

8. September 2020

Am 3. September 2020 beschloss der Ausschuss für Chemikalienzulassung (REACH-Ausschuss) der Europäischen Kommission die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren.

Basierend auf der Grundlage eines von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erstellten Berichtes im Jahr 2017 („Restriction report – lead in shot“) wurden bereits mehrere Verordnungsentwürfe erarbeitet. Die FACE sowie viele der größeren Jagdverbände äußerten scharfe Kritik an den vorgelegten Entwürfen, die Kritikpunkte fanden aber trotz wiederholtem Versuch keinen Eingang in den Gesetzesentwurf. Die nun beschlossene Verordnung gehe an der Praxis vorbei und schaffe rechtliche Unsicherheiten und Verwirrung, so die FACE.

Das größte Problem: die Definition von Feuchtgebieten

Man beruft sich dabei auf die Ramsar-Konvention, deren Definition wie folgt lautet: „Feuchtgebiete sind Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend, Süß- oder Brack- oder Salzwasser sind, …“ Das schließt auch kleine Wassergräben oder Pfützen mit ein, die sich nach einem Regenschauer auf Straßen oder in Feldern bilden.

Erschwerend kommt hinzu, dass in einer Pufferzone von 100 Metern rund um ein solches Feuchtgebiet kein Bleischrot verwendet werden darf. Das macht die Jagd mit Bleischrot nach einem Regenschauer eigentlich unmöglich.

Auch Schießstände sind von der neuen Regelung betroffen. Befindet sich ein Schießstand innerhalb einer solchen Pufferzone, darf kein Bleischrot verschossen werden.

Unsicherheiten tun sich auch beim Tragen von Bleimunition auf. Trägt ein Jäger bei einer Kontrolle bleihaltige Munition bei sich und befindet er sich in der Nähe eines Feuchtgebietes, muss laut neuer Verordnung künftig der Jäger nachweisen, dass die Munition nicht zur Anwendung gebracht wurde.

Was ändert sich?

In vielen Ländern gibt es bereits Einschränkungen bei der Verwendung von Bleischrot. In Südtirol beispielsweise ist die Verwendung von Bleischroten innerhalb der Natura-2000-Feuchtgebiete verboten. Die neue Verordnung zwingt die EU-Länder nun allerdings, ihre bisherigen Regelungen den neuen, härteren Vorgaben anzupassen.

Alles schon entschieden?

Der Beschluss wird dem Europäischen Parlament zur Überprüfung vorgelegt. Das Parlament hat anschließend drei Monate Zeit, um den Entwurf anzunehmen, gegebenenfalls Änderungen vorzuschreiben oder das Dokument abzulehnen. Es bleibt also noch abzuwarten, wie die endgültige Entscheidung ausfallen wird.

BirdNET – Vogelstimmen einfach erkennen

BirdNET – Vogelstimmen einfach erkennen

4. September 2020

Hunderte Vogelarten und jede singt anders. Selbst wenn man sich noch so sehr dafür interessiert, der Start in die Welt der Vogelbestimmung ist oft schwer. Endlich gibt es einen digitalen Helfer, der euch bei der Bestimmung von Vogelstimmen unterstützt: die BirdNET-App.

Vogel- und Technikexperten der Cornell-University und der TU Chemnitz haben sich zusammengetan, um diese App zu entwickeln. Das Prinzip ist einfach: Gesang aufnehmen, Sektion der Aufnahme auswählen, Analyse starten und schon spuckt die App die zum Gesang passenden Vogelarten aus.

Wie viele Arten die App am Ende vorschlägt, hängt hauptsächlich von der Qualität der Tonaufnahme ab. Bei den häufigsten Arten funktioniert dieser Helfer schon sehr treffsicher, manchmal ist der Nutzer aber dann doch selbst gefordert und kann zwischen ein paar unterschiedlichen Arten auswählen. Zu jeder Art gibt es weiterführende Informationen, beispielsweise wird man durch einen Klick auf die dazugehörige Wikipedia-Seite weitergeleitet.

500 der häufigsten Vogelarten kann BirdNET bereits bestimmen. Bislang ist die App noch in der Probephase. Jede eingespielte Aufnahme hilft den Entwicklern dabei, das System zu verbessern. Spaß macht es aber jetzt schon und die Zeit beim Ansitzen lässt sich mit der ein oder anderen Vogelbestimmung sicher gut vertreiben.

PlantNet – der nützliche Helfer für die Pflanzenbestimmung

PlantNet – der nützliche Helfer für die Pflanzenbestimmung

25. August 2020

Wer kennt es nicht? Man streift durchs Revier, die Forststraße führt durch einen Fichtenwald, am Flusslauf stehen die Farne hoch, Heidelbeersträucher bedecken den Waldboden und hier und da blüht es gelb und weiß. Bei vielen hören die botanischen Kenntnisse an diesem Punkt auf. Aber manchmal wundert es einen dann doch, was das wohl für eine Pflanze ist, die immer wieder am Wegrand auftaucht oder welche Blume in der Wiese vor dem Ansitz gerade blüht. Hier gibt es jetzt eine einfache und praktische Hilfe für unterwegs: die PlantNet-App.

Das Prinzip ist simpel. Die unbekannte Pflanze wird mit dem Handy abfotografiert. Eine spezielle Erkennungssoftware verarbeitet das Bild und vergleicht es mit bereits eingespielten Fotos anderer Nutzer. Als Ergebnis spuckt die App eine kleine Auswahl an passenden Pflanzenarten aus, die wahrscheinlich zutreffendste Art wird ganz oben angezeigt. Die endgültige Bestimmung bleibt dem Nutzer überlassen. Ein bisschen soll man seinen eigenen Geist trotz Technik schließlich auch noch fordern.

Als botanischer Gehilfe im Gelände kann die App bereits um die 4.000 Pflanzenarten erkennen. Sie ist kostenlos und einfach zu bedienen. Mit wenigen Klicks sieht man weitere Fotos und erhält weiterführende Informationen zur Art.

Tipps:

  • Die Hersteller empfehlen, nicht die gesamte Pflanze, sondern besser einzelne Pflanzenteile (Blätter, Blüten, …) zu fotografieren und dabei darauf zu achten, dass diese Teile sich möglichst gut vom Hintergrund abheben.
  • Bei häufigen Arten funktioniert die App besser als bei seltenen Arten, da die Software anhand der eingespeisten Bilder lernt.

Fazit: ein allgemein hilfreiches Tool, um den Nutzer bei der Bestimmung von Pflanzen zu unterstützen.

Neuerungen bezüglich der Überwachung der Afrikanischen Schweinepest

Neuerungen bezüglich der Überwachung der Afrikanischen Schweinepest

17. August 2020

Mit Rundschreiben vom 06. August 2020 hat der Landesveterinärdienst den Plan für die Überwachung und Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Autonomen Provinz Bozen übermittelt.

1. Meldepflicht ALLER tot aufgefundenen Wildschweine

Alle tot aufgefundenen Wildschweine, auch jene, die in einen Wildunfall verwickelt waren, müssen lt. Dekret des Landesveterinärdirektors der Telefonzentrale des Gesundheitsbezirkes telefonisch unter der Nummer 0471 908111 oder dem Bereitschaftsdienst des Landesforstkorps unter der Telefonnummer 366 6643887 gemeldet werden. Der Tieraufseherdienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes koordiniert die Abwicklung aller eingehenden Meldungen.

2. Meldepflicht ALLER ERLEGTEN Wildschweine beim Amtstierarzt

Lt. Dekret des Landesveterinärdirektors muss vom Revier künftig JEDES erlegte Stück Schwarzwild dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden. Dieser sorgt für die Entnahme der vorgesehenen Proben. Gleichzeitig wird das Stück auf Trichinen untersucht. Das Stück ist wie üblich aufzubrechen und einer Kühlung zuzuführen und darf erst nach Vorliegen der Ergebnisse weiterverarbeitet werden.

Die Kosten für die Laboruntersuchungen werden zur Gänze von der Provinz getragen.

Das Dekret findet Ihr auf der Download-Seite.

 

Zur Erinnerung: Regelung der Bejagung von Schwarzwild

Das Schwarzwild kann in Südtirol zwischen 1. Mai und 31. Dezember bejagt werden. Hierzu bedarf es keiner Sonderbewilligung.

112 Where are you – Die Notfall-App

112 Where are you – Die Notfall-App

13. August 2020

Dieser nützliche Helfer sollte auf keinem Smartphone fehlen. Die „112 Where Are U“ App hat nur ein Ziel: in einem Notfall schnelle Hilfe an deinen jetzigen Aufenthaltsort zu holen.

Jeder kann mal in eine Notsituation geraten, egal ob zu Hause, in der Freizeit oder auf der Jagd. Besonders im Gebirge kann ein umgeknickter Knöchel, ein Sturz oder auch einfach Erschöpfung schwere Folgen haben. Nicht selten kommt es vor, dass man seinen genauen Standort nicht kennt und die Rettungskräfte erst suchen müssen, um den Verletzten im Gelände ausfindig zu machen. Hier kommt diese App ins Spiel.

Ist die App einmal geöffnet, drückt man auf das Notruf-Symbol. Daraufhin wählt sich die App in die europaweite Notrufnummer 112 ein und übermittelt über die im Smartphone eingebaute GPS-Funktion den genauen Standort des Notruf-Absetzers. Der Nutzer kann dann direkt wählen, welchen Service er in Anspruch nehmen will: Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte. Die Notrufzentrale nimmt den Anruf entgegen, verifiziert die notwendigen Daten und schickt die Einsatzkräfte anschließend direkt an den übermittelten Standort.

Zusätzlich zum normalen Notruf, bei dem man mit der Notrufzentrale telefonisch in Kontakt tritt, gibt es auch die Möglichkeit eines stummen Notrufs für gefährliche Situationen, in denen man nicht sprechen kann (z.B. häusliche Gewalt oder Einbruch), und einer Chat-Funktion, mit deren Hilfe man zusätzlich noch schriftlich in Kontakt zur Zentrale steht und weitere Informationen weiterleiten kann.

Die App ist kostenlos und kann für Android, iOS und Windows heruntergeladen werden.

Endlich Klarheit bei der Verlängerung des Waffenpasses

Endlich Klarheit bei der Verlängerung des Waffenpasses

06. August 2020

In der Vergangenheit hat es immer wieder Unsicherheiten bei der Verlängerung des Waffenpasses gegeben. Muss dabei nun das originale Dokument abgegeben werden oder nicht? In den zuständigen Carabinieristationen wurde nicht immer gleich verfahren. Als wegen der Coronakrise eine Verlängerung der Gültigkeit der Waffenpässe beschlossen wurde, war auch nicht eindeutig, ob sich damit auch die Fälligkeit der Konzessionsgebühr verschiebt oder nicht. Nun liegen auch dank der Bemühungen des Kammerabgeordneten Albrecht Plangger konkrete Antworten auf diese beiden Fragen vor.

  1. Ansuchen um Verlängerung des Waffenpasses mittels Kopie

Das Innenministerium stellt nun offiziell klar, dass man bei Verlängerung eines Waffenpasses, der noch nicht verfallen ist, das Originaldokument so lange behalten darf, bis man den neuen Waffenpass erhält. In einem Rundschreiben wurde ausdrücklich bestätigt, dass es reicht, bei der Waffenpassverlängerung eine Kopie des gültigen Waffenscheines abzugeben. Sobald der neue Waffenpass ausgestellt ist, muss bei dessen Abholung das alte Originaldokument abgegeben werden. Der Bürger muss also das gültige Originaldokument nicht abgeben, bevor er einen Ersatz dafür erhält.

Das Rundschreiben kann unter www.poliziadistato.it als PDF heruntergeladen werden.

  1. Auch die Konzessionsgebühr der Waffenpässe, die während des Corona-Ausnahmezustandes verfallen sind, wird verlängert

Im letzten Newsletter hatten wir darauf hingewiesen, dass das Parlament eine Sonderregelung für die Verlängerung der Waffenpässe verabschiedet hat. Diese besagt, dass all jene Waffenpässe, die zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Juli 2020 verfallen, automatisch für weitere 90 Tage ab Beendigung des Notstandes gültig bleiben, also bis 29. Oktober 2020.

Unklar war jedoch, ob mit dieser Regelung auch die Einzahlung der Konzessionsgebühr aufgeschoben wird. Nun hat der Kammerabgeordnete Albrecht Plangger eine Klärung erwirkt. Die zuständige Innenministerin hat im Rahmen einer Fragestunde im Parlament klargestellt, dass auch die Konzessionsgebühr gestundet wird.

Selbstverständlich steht es jedem frei, bereits vor dem 29. Oktober 2020 um die Verlängerung seines Waffenpasses anzusuchen.

 

14.10.2020 – Achtung: Update zu der Gültigkeit der Waffenpässe siehe hier.