Erneute Verlängerung der Gültigkeit der Waffenpässe
25. September 2020
Vor einigen Monaten hat das römische Parlament eine Sonderregelung für die Verlängerung der Waffenpässe verabschiedet. Die Regelung besagt, dass alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen, automatisch für weitere 90 Tage ab Beendigung des Notstandes gültig bleiben. Ursprünglich war der Notstand bis zum 31. Juli 2020 verhängt worden. Daraus folgte, dass die Waffenpässe bis zum 29. Oktober 2020 ihre Gültigkeit behielten.
Nachdem nun aber der Notstand bis zum 15. Oktober 2020 verlängert wurde, geht damit auch eine erneute Verlängerung der bereits verfallenen Waffenpässe einher.
Wie jetzt mit Rundschreiben des Innenministeriums bestätigt wurde, bleiben alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen sind, bis zum 13. Jänner 2021 gültig.
Auch die Konzessionsgebühr wird dementsprechend verlängert. Es steht aber selbstverständlich jedem frei, bereits jetzt um die Verlängerung des Waffenpasses anzusuchen.
Keine Gültigkeitsverlängerung gibt es hingegen für jene Waffenpässe, die ab dem 1. August 2020 verfallen sind.
14.10.2020 – Achtung: Update zu der Gültigkeit der Waffenpässe siehe hier.