Der Biber ist zurück!

Der Biber ist zurück!

10. November 2020

Verbandsjagdaufseher Reinhard Pipperger staunte nicht schlecht, als er letztes Wochenende an einem Gewässer im Pustertal angenagte und gefällte Bäume vorfand.

Ein Hinweis hatte ihn hierhergeführt, die Spuren waren eindeutig. Ein Biber hatte sich am Ufergehölz zu schaffen gemacht. Zahlreiche Bäume waren angenagt, einige hatte das fleißige Tier auch schon gefällt und Zweige zusammengerafft. Eine Fotofalle ertappte den Baumeister schließlich bei einem seiner nächtlichen Ausflüge auf frischer Tat.

Damit erbringt der Jagdaufseher den ersten Bibernachweis in Südtirol seit über 400 Jahren! Der letzte Biber soll nämlich 1594 bei Obervierschach erbeutet worden sein und brachte stolze 25 kg auf die Waage.

Lange Zeit galt der Biber in Italien als ausgestorben. Bis ins 16. Jahrhundert wurde er stark verfolgt, bis er schließlich von der Bildfläche verschwand.

2018 dann die Sensation. In einem Wald nahe Tarvis, einem Ort in der Provinz Udine nahe der Grenze zu Österreich und Slowenien, wurde ein Biber nachgewiesen. Sehr wahrscheinlich wanderte das Tier aus Österreich ein. Die dortige Population breitet sich seit Jahren aus und lässt sich auch von Staatsgrenzen nicht beeindrucken. Der Inn wird mittlerweile bis in seinen Oberlauf im Engadin vom Biber besiedelt. Es ist anzunehmen, dass auch der Südtiroler Biber aus Österreich übergesetzt hat.

Der Europäische Biber lebt in langsam fließenden Bächen und Flüssen, in größeren Weihern und Seen. Er ist berühmt für seine Dämme und die Biberburg, die er aus Ästen und Stämmen selbst zusammenzimmert.

Vor seiner Behausung lagert er seine Wintervorräte ein, vorzugsweise unter Wasser. Auf seinem Speiseplan stehen allerlei Ufergehölze, krautige Pflanzen und Wasserpflanzen. Im Winter ernährt sich der Biber hauptsächlich von Baumrinde und Knospen, wobei er hier Pappeln und Weiden bevorzugt. Um an die guten Knospen und die junge Rinde in den Baumwipfeln zu kommen, fällt der Biber ganz einfach den Baum.

Jagd auf Schalenwild weiterhin gestattet!

Jagd auf Schalenwild weiterhin gestattet

9. November 2020

Seit Mitternacht ist die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes in Kraft, mit der ganz Südtirol zur roten Zone erklärt wird. Damit gehen neue Einschränkungen einher.

In der Verordnung sind unter anderem folgende beiden Grundprinzipien enthalten:

a) Bewegungen in ein oder aus einem Gemeindegebiet
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet.

b) Bewegungen innerhalb eines Gemeindegebietes
Innerhalb eines Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Umstände der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet sind.

Was bedeutet dies für die Jagd?

Erlaubt ist ausschließlich die Fortbewegung zwecks Bejagung von Schalenwild. Gemäß Schreiben der Landesverwaltung entspricht die Bejagung von Schalenwild einem Umstand der Notwendigkeit. Die Erfüllung der Abschusspläne von Schalenwild ist bekanntlich verpflichtend, weshalb diese Aufgabe im öffentlichen Interesse weiterhin zu erfüllen ist.

Erlaubt sind weiters genehmigte Nachsuchen auf krankes Wild.

Die Bejagung von Niederwild ist derzeit im Sinne der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes nicht gestattet.

Was tun im Falle einer Kontrolle?

Im Falle einer Kontrolle muss man nachweisen können, dass man auf dem Weg zur Jagd ins eigene Jagdrevier ist und darin als Jahres- oder Gastkarteninhaber zur Bejagung von Schalenwild berechtigt ist. Tages- und Wochenkarteninhaber sind nicht zur Jagdausübung berechtigt.

Folgende Dokumente sind mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen:

  • die gültigen Jagddokumente (Jahres- oder Gastkarte und Jagdgewehrschein)
  • das Schreiben der Landesverwaltung bzgl. Bejagung von Schalenwild
  • sowie eine Eigenerklärung.

Die Schreiben der Landesverwaltung finden Sie hier und die Eigenerklärung kann hier abgerufen werden.

Als Ergänzung zu diesen ersten, allgemeinen Informationen wird es demnächst eine Übersicht mit aktuellen Fragen und Antworten geben.

 

Übernehmen wir Verantwortung und gehen wir mit gutem Beispiel voran!

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit Weidmannsheil
Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

Jagdausübung weiterhin erlaubt

Jagdausübung weiterhin erlaubt!

4. November 2020

Mit heute ist die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes in Kraft getreten. Damit wird bis zum 22. November 2020 ein teilweiser Lockdown auf Landesebene verordnet.

Die Jagdausübung bleibt weiterhin erlaubt.

Grundsätzlich hat die Jagdausübung unter Berücksichtigung der nächtlichen Ausgangssperre (20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens) zu erfolgen.

Eine Lösung haben wir für das Betreten bzw. Verlassen von Hochrisikogebieten zwecks Jagdausübung erreicht. Zwecks Erfüllung der Abschusspläne auf Schalenwild können Jagdausübungsberechtigte ihr Jagdrevier aufsuchen, auch wenn dieses in einem Hochrisikogebiet liegt. Umgekehrt gilt, dass ein Hochrisikogebiet aus demselben Grund verlassen werden darf, um das Jagdrevier zu erreichen, in welchem man zur Jagdausübung berechtigt ist. Im Falle einer Kontrolle kann eine Erklärung des Landes vorgelegt werden, die hier abrufbar ist.

Bitte beachtet, dass es sich bei dieser Mittteilung um eine Momentaufnahme handelt. Es geht in diesen Stunden darum, die Neuerungen, die sich ab morgen infolge des neuen Dekrets des Ministerpräsidenten ergeben werden, in Erfahrung zu bringen und gegebenenfalls notwendige Sonderregelungen für die Jagd einzufordern.

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit Weidmannsheil
Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

Oanfoch gschickt! – Rutschfest

Oanfoch gschickt! – Rutschfest

29. Oktober 2020

Schmale Brücken, Leitersprossen oder Plattformen auf Hochsitzen werden bei nassem Wetter schnell rutschig und dadurch gefährlich. Gerade wenn das Holz in die Jahre kommt und „grün“ wird. Hier kann Hasendraht Abhilfe schaffen. Einfach fest über das Holz spannen und mit reichlich Schlaufen-Nägeln fixieren. Das sorgt bei Nässe und Eis für mehr Halt.

Wir haben den Trick im Revier Schnals mit Jagdaufseher Kaspar Götsch an einer kleinen Brücke im Pfossental nachgebaut und hoffen, dass sich der Rutsch-Schutz spätestens bei der Herbstjagd bewähren wird.

Kurse in Latemar abgesagt

Kurse in Latemar abgesagt

22. Oktober 2020

Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung von COVID-19 sind die Kurse in der Forstschule Latemar vorerst ausgesetzt.

Die Kurse „Mehr aus Wildbret machen: Zerwirken, Wursten, Pökeln“ am 4. und 5. November 2020 und der Kochkurs „Wildbret in der Küche“ am 6. November 2020 wurden abgesagt.

Update: Gültigkeit der Waffenpässe

Update: Verlängerung der Gültigkeit der Waffenpässe

14. Oktober 2020

Wie in der letzten Newsletter berichtet, wurde im römischen Parlament vor einigen Monaten eine Sonderregelung für die Verlängerung der Waffenpässe verabschiedet. Dieser Bestimmung zufolge bleiben alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen, automatisch für weitere 90 Tage ab Beendigung des Notstandes gültig.

Gemäß letztem Rundschreiben des Innenministeriums bleiben damit die Waffenpässe, die im vorgenannten Zeitraum verfallen sind, bis zum 13. Jänner 2021 gültig. Voraussichtlich ist aber sogar mit einer weiteren Verlängerung zu rechnen, da der Notstand vor wenigen Tagen bis zum 31. Jänner 2021 verlängert wurde. Sobald die erneute Verlängerung seitens des Innenministeriums offiziell bestätigt ist, wird diese Information wieder per Newsletter bekannt gegeben.

Jagdgewehrscheine, die nach dem 31.07.2020 abgelaufen sind

Eine wichtige Neuerung betrifft indes all jene Besitzer eines Waffenpasses, der nach dem 31.07.2020 verfallen ist. Wie die Quästur Bozen gestern schriftlich bestätigt hat, gibt es auch für die Waffenpässe, die am 1. August 2020 oder später verfallen sind, einen Gültigkeitsverlängerung, und zwar bis zum 31.12.2020.