Jagd auf Schalenwild weiterhin gestattet!

Jagd auf Schalenwild weiterhin gestattet

9. November 2020

Seit Mitternacht ist die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes in Kraft, mit der ganz Südtirol zur roten Zone erklärt wird. Damit gehen neue Einschränkungen einher.

In der Verordnung sind unter anderem folgende beiden Grundprinzipien enthalten:

a) Bewegungen in ein oder aus einem Gemeindegebiet
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet.

b) Bewegungen innerhalb eines Gemeindegebietes
Innerhalb eines Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Umstände der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet sind.

Was bedeutet dies für die Jagd?

Erlaubt ist ausschließlich die Fortbewegung zwecks Bejagung von Schalenwild. Gemäß Schreiben der Landesverwaltung entspricht die Bejagung von Schalenwild einem Umstand der Notwendigkeit. Die Erfüllung der Abschusspläne von Schalenwild ist bekanntlich verpflichtend, weshalb diese Aufgabe im öffentlichen Interesse weiterhin zu erfüllen ist.

Erlaubt sind weiters genehmigte Nachsuchen auf krankes Wild.

Die Bejagung von Niederwild ist derzeit im Sinne der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes nicht gestattet.

Was tun im Falle einer Kontrolle?

Im Falle einer Kontrolle muss man nachweisen können, dass man auf dem Weg zur Jagd ins eigene Jagdrevier ist und darin als Jahres- oder Gastkarteninhaber zur Bejagung von Schalenwild berechtigt ist. Tages- und Wochenkarteninhaber sind nicht zur Jagdausübung berechtigt.

Folgende Dokumente sind mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen:

  • die gültigen Jagddokumente (Jahres- oder Gastkarte und Jagdgewehrschein)
  • das Schreiben der Landesverwaltung bzgl. Bejagung von Schalenwild
  • sowie eine Eigenerklärung.

Die Schreiben der Landesverwaltung finden Sie hier und die Eigenerklärung kann hier abgerufen werden.

Als Ergänzung zu diesen ersten, allgemeinen Informationen wird es demnächst eine Übersicht mit aktuellen Fragen und Antworten geben.

 

Übernehmen wir Verantwortung und gehen wir mit gutem Beispiel voran!

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit Weidmannsheil
Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

Jagdausübung weiterhin erlaubt

Jagdausübung weiterhin erlaubt!

4. November 2020

Mit heute ist die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes in Kraft getreten. Damit wird bis zum 22. November 2020 ein teilweiser Lockdown auf Landesebene verordnet.

Die Jagdausübung bleibt weiterhin erlaubt.

Grundsätzlich hat die Jagdausübung unter Berücksichtigung der nächtlichen Ausgangssperre (20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens) zu erfolgen.

Eine Lösung haben wir für das Betreten bzw. Verlassen von Hochrisikogebieten zwecks Jagdausübung erreicht. Zwecks Erfüllung der Abschusspläne auf Schalenwild können Jagdausübungsberechtigte ihr Jagdrevier aufsuchen, auch wenn dieses in einem Hochrisikogebiet liegt. Umgekehrt gilt, dass ein Hochrisikogebiet aus demselben Grund verlassen werden darf, um das Jagdrevier zu erreichen, in welchem man zur Jagdausübung berechtigt ist. Im Falle einer Kontrolle kann eine Erklärung des Landes vorgelegt werden, die hier abrufbar ist.

Bitte beachtet, dass es sich bei dieser Mittteilung um eine Momentaufnahme handelt. Es geht in diesen Stunden darum, die Neuerungen, die sich ab morgen infolge des neuen Dekrets des Ministerpräsidenten ergeben werden, in Erfahrung zu bringen und gegebenenfalls notwendige Sonderregelungen für die Jagd einzufordern.

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit Weidmannsheil
Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

Oanfoch gschickt! – Rutschfest

Oanfoch gschickt! – Rutschfest

29. Oktober 2020

Schmale Brücken, Leitersprossen oder Plattformen auf Hochsitzen werden bei nassem Wetter schnell rutschig und dadurch gefährlich. Gerade wenn das Holz in die Jahre kommt und „grün“ wird. Hier kann Hasendraht Abhilfe schaffen. Einfach fest über das Holz spannen und mit reichlich Schlaufen-Nägeln fixieren. Das sorgt bei Nässe und Eis für mehr Halt.

Wir haben den Trick im Revier Schnals mit Jagdaufseher Kaspar Götsch an einer kleinen Brücke im Pfossental nachgebaut und hoffen, dass sich der Rutsch-Schutz spätestens bei der Herbstjagd bewähren wird.

Kurse in Latemar abgesagt

Kurse in Latemar abgesagt

22. Oktober 2020

Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung von COVID-19 sind die Kurse in der Forstschule Latemar vorerst ausgesetzt.

Die Kurse „Mehr aus Wildbret machen: Zerwirken, Wursten, Pökeln“ am 4. und 5. November 2020 und der Kochkurs „Wildbret in der Küche“ am 6. November 2020 wurden abgesagt.

Update: Gültigkeit der Waffenpässe

Update: Verlängerung der Gültigkeit der Waffenpässe

14. Oktober 2020

Wie in der letzten Newsletter berichtet, wurde im römischen Parlament vor einigen Monaten eine Sonderregelung für die Verlängerung der Waffenpässe verabschiedet. Dieser Bestimmung zufolge bleiben alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen, automatisch für weitere 90 Tage ab Beendigung des Notstandes gültig.

Gemäß letztem Rundschreiben des Innenministeriums bleiben damit die Waffenpässe, die im vorgenannten Zeitraum verfallen sind, bis zum 13. Jänner 2021 gültig. Voraussichtlich ist aber sogar mit einer weiteren Verlängerung zu rechnen, da der Notstand vor wenigen Tagen bis zum 31. Jänner 2021 verlängert wurde. Sobald die erneute Verlängerung seitens des Innenministeriums offiziell bestätigt ist, wird diese Information wieder per Newsletter bekannt gegeben.

Jagdgewehrscheine, die nach dem 31.07.2020 abgelaufen sind

Eine wichtige Neuerung betrifft indes all jene Besitzer eines Waffenpasses, der nach dem 31.07.2020 verfallen ist. Wie die Quästur Bozen gestern schriftlich bestätigt hat, gibt es auch für die Waffenpässe, die am 1. August 2020 oder später verfallen sind, einen Gültigkeitsverlängerung, und zwar bis zum 31.12.2020.

Hirschbrunft – Rotwild im Ausnahmezustand

Hirschbrunft – Rotwild im Ausnahmezustand

7. Oktober 2020

Im Gebirge ticken die Uhren anders

In den osteuropäischen Tieflagen melden die ersten Hirsche bereits Anfang September. Bei uns im Gebirge fällt der Startschuss erst Mitte September und die Brunft klingt Mitte Oktober langsam aus.  Ökologisch macht diese Verschiebung Sinn. Unsere Hirsche gewinnen dadurch Zeit, sich zusätzliche Fettreserven für die Brunft und den darauffolgenden Winter anzufressen. Nachdem sie während der Brunft rund 20% ihres Körpergewichtes verlieren, ist dieser Zeitbonus sehr vorteilhaft. Durch die Verschiebung werden die Tiere später beschlagen und setzen dementsprechend später. Das hat den Vorteil, dass die Kälber zu einer Zeit geboren werden, in der auch im Gebirge endlich der Frühling beginnt und damit hochwertige Nahrung für Tier und Kalb zur Verfügung steht.

Hormone sind das Um und Auf

Auslöser für die Brunft ist die sich verändernde Tageslänge. Durch das Wechselspiel der Tag/Nacht-Gleiche werden Hormone aktiviert. Beim Hirsch geschieht dies schon etwas früher als beim Tier, nämlich Ende August. Der steigende Hormonspiegel beeinflusst das Verhalten und den Geruch des Hirsches. Die Nebenhoden beginnen mit der Spermienproduktion. Der Hirsch zeigt jetzt die für die Brunft typischen Verhaltensmuster wie Röhren oder das Verspritzen von Urin.

Bei den Tieren lösen die Hormone die Reifung der Eizellen aus. Es wird angenommen, dass sich Weibchen zeitlich untereinander abstimmen können, um so die Brunft möglichst kurz zu halten. Der Trick: brunftige Weibchen scheiden geringe Mengen an Pheromonen aus, die die noch nicht brunftigen Tiere zum Nachziehen anregen.

Gut zu wissen: Hirschurin enthält während in der Brunftzeit Duftstoffe, die das Paarungsverhalten der Weibchen beeinflussen. Erst durch das aufwändige Werbeverhalten der Hirsche kommen die Tiere endgültig in Brunftstimmung.

Die Erfahrung macht den Unterschied

Reife Hirsche sind besonders wichtig für den Brunftablauf. Eine Brunft mit erfahrenen Hirschen verläuft kurz und koordiniert, die Setztermine im Frühjahr fallen möglichst früh und einheitlich aus. Fehlen Althirsche im Bestand, sind es die Junghirsche, die das Brunftgeschehen leiten. Die Brunftdauer wird aufgrund ihrer Unerfahrenheit oft maßgeblich in die Länge gezogen. Spät gesetzte Kälber finden meist schlechtere Voraussetzungen im Lebensraum vor als früh gesetzte.