Alle Formen der Jagd sind wieder erlaubt

3. Dezember 2020

Ab dem morgigen 4. Dezember 2020 ist die Bewegungsfreiheit auf dem Landesgebiet wiederhergestellt.

Das heißt, dass wir uns jetzt ohne eine der bekannten Ausnahmen (Arbeit, Gesundheit, Situation der Notwendigkeit oder Dringlichkeit) auf dem Landesgebiet frei fortbewegen können. Lediglich zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre.

Infolge dieser Entwicklung können wir wieder alle Formen der Jagd ausüben.

Antworten auf alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung findet Ihr wie gewohnt hier in unseren FAQs.

Mit Weidmannsheil

Günther Rabensteiner
Landesjägermeister