Wichtige Absicherung der Jagd von oberster Stelle
12. November 2020
Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Spitze der Landesverwaltung hat mit einer offiziellen Auslegung bestätigt, dass die Jagdausübung, wie von uns zuletzt mehrfach berichtet, weiterhin zulässig ist.
Die neue Erklärung kann hier abgerufen werden und sollte unbedingt mitgeführt und im Falle einer Kontrolle vorgezeigt werden.
An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Wir sind in Südtirol die einzige „rote Zone“ in Italien, in der weiterhin die Jagd ausgeübt werden darf. In allen anderen „roten Zonen“ (z.B. Lombardei, Aosta, Piemont usw.) ruht die Jagd.
Dass wir weiterhin zur Jagd gehen dürfen ist keine Selbstverständlichkeit und einer aufwändigen Vorarbeit zu verdanken, die wir schon vor Wochen in die Wege geleitet haben. Die Sonderregelung ist eine wichtige Anerkennung für die Jagd, welche nun auch in Südtirol, wie bereits zuvor in Österreich und in Deutschland, als Tätigkeit im öffentlichen Interesse erklärt wurde.
Der Aufhänger für die Regelung ist das Landesjagdgesetz, welches den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wildschäden im Interesse der Allgemeinheit vorschreibt. In diesem Sinne sind wir zur Erfüllung der Abschusspläne auf Schalenwild verpflichtet, weshalb die Jagdausübung von oberster Stelle als „Umstand der Notwendigkeit“ eingestuft wird.
Keinen gesetzlichen Aufhänger gibt es hingegen für die gezielte Jagd auf Niederwild, weshalb diese eben nicht mit den derzeitigen einschlägigen Bestimmungen vereinbar ist.
Antworten auf alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung findet Ihr wie gewohnt hier in unseren FAQs. Die Antworten sind mit den zuständigen Behörden abgeklärt. Vorsicht hingegen vor oft falschen Informationen, die in sozialen Netzwerken und Chatgruppen kursieren.
Wir müssen uns bewusst sein, dass wir einen Vertrauensvorschuss genießen, den wir nicht aufs Spiel setzen dürfen. Ich fordere daher alle auf, sich gewissenhaft an die geltenden Maßnahmen zu halten.
Jeder, der sich nicht an die Vorschriften hält und egoistisch handelt, schadet uns als Jägerschaft und bringt unsere Regelung in Gefahr.
Zeigen wir uns verantwortungsbewusst!
Mit einem kräftigen Weidmannsheil
Günther Rabensteiner
Landesjägermeister