Jagdausübung weiterhin erlaubt!

4. November 2020

Mit heute ist die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes in Kraft getreten. Damit wird bis zum 22. November 2020 ein teilweiser Lockdown auf Landesebene verordnet.

Die Jagdausübung bleibt weiterhin erlaubt.

Grundsätzlich hat die Jagdausübung unter Berücksichtigung der nächtlichen Ausgangssperre (20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens) zu erfolgen.

Eine Lösung haben wir für das Betreten bzw. Verlassen von Hochrisikogebieten zwecks Jagdausübung erreicht. Zwecks Erfüllung der Abschusspläne auf Schalenwild können Jagdausübungsberechtigte ihr Jagdrevier aufsuchen, auch wenn dieses in einem Hochrisikogebiet liegt. Umgekehrt gilt, dass ein Hochrisikogebiet aus demselben Grund verlassen werden darf, um das Jagdrevier zu erreichen, in welchem man zur Jagdausübung berechtigt ist. Im Falle einer Kontrolle kann eine Erklärung des Landes vorgelegt werden, die hier abrufbar ist.

Bitte beachtet, dass es sich bei dieser Mittteilung um eine Momentaufnahme handelt. Es geht in diesen Stunden darum, die Neuerungen, die sich ab morgen infolge des neuen Dekrets des Ministerpräsidenten ergeben werden, in Erfahrung zu bringen und gegebenenfalls notwendige Sonderregelungen für die Jagd einzufordern.

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit Weidmannsheil
Günther Rabensteiner
Landesjägermeister