Neuerungen bezüglich der Überwachung der Afrikanischen Schweinepest

17. August 2020

Mit Rundschreiben vom 06. August 2020 hat der Landesveterinärdienst den Plan für die Überwachung und Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Autonomen Provinz Bozen übermittelt.

1. Meldepflicht ALLER tot aufgefundenen Wildschweine

Alle tot aufgefundenen Wildschweine, auch jene, die in einen Wildunfall verwickelt waren, müssen lt. Dekret des Landesveterinärdirektors der Telefonzentrale des Gesundheitsbezirkes telefonisch unter der Nummer 0471 908111 oder dem Bereitschaftsdienst des Landesforstkorps unter der Telefonnummer 366 6643887 gemeldet werden. Der Tieraufseherdienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes koordiniert die Abwicklung aller eingehenden Meldungen.

2. Meldepflicht ALLER ERLEGTEN Wildschweine beim Amtstierarzt

Lt. Dekret des Landesveterinärdirektors muss vom Revier künftig JEDES erlegte Stück Schwarzwild dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden. Dieser sorgt für die Entnahme der vorgesehenen Proben. Gleichzeitig wird das Stück auf Trichinen untersucht. Das Stück ist wie üblich aufzubrechen und einer Kühlung zuzuführen und darf erst nach Vorliegen der Ergebnisse weiterverarbeitet werden.

Die Kosten für die Laboruntersuchungen werden zur Gänze von der Provinz getragen.

Das Dekret findet Ihr auf der Download-Seite.

 

Zur Erinnerung: Regelung der Bejagung von Schwarzwild

Das Schwarzwild kann in Südtirol zwischen 1. Mai und 31. Dezember bejagt werden. Hierzu bedarf es keiner Sonderbewilligung.