EU beschließt Bleiverbot in Feuchtgebieten
8. September 2020
Am 3. September 2020 beschloss der Ausschuss für Chemikalienzulassung (REACH-Ausschuss) der Europäischen Kommission die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren.
Basierend auf der Grundlage eines von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erstellten Berichtes im Jahr 2017 („Restriction report – lead in shot“) wurden bereits mehrere Verordnungsentwürfe erarbeitet. Die FACE sowie viele der größeren Jagdverbände äußerten scharfe Kritik an den vorgelegten Entwürfen, die Kritikpunkte fanden aber trotz wiederholtem Versuch keinen Eingang in den Gesetzesentwurf. Die nun beschlossene Verordnung gehe an der Praxis vorbei und schaffe rechtliche Unsicherheiten und Verwirrung, so die FACE.
Das größte Problem: die Definition von Feuchtgebieten
Man beruft sich dabei auf die Ramsar-Konvention, deren Definition wie folgt lautet: „Feuchtgebiete sind Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend, Süß- oder Brack- oder Salzwasser sind, …“ Das schließt auch kleine Wassergräben oder Pfützen mit ein, die sich nach einem Regenschauer auf Straßen oder in Feldern bilden.
Erschwerend kommt hinzu, dass in einer Pufferzone von 100 Metern rund um ein solches Feuchtgebiet kein Bleischrot verwendet werden darf. Das macht die Jagd mit Bleischrot nach einem Regenschauer eigentlich unmöglich.
Auch Schießstände sind von der neuen Regelung betroffen. Befindet sich ein Schießstand innerhalb einer solchen Pufferzone, darf kein Bleischrot verschossen werden.
Unsicherheiten tun sich auch beim Tragen von Bleimunition auf. Trägt ein Jäger bei einer Kontrolle bleihaltige Munition bei sich und befindet er sich in der Nähe eines Feuchtgebietes, muss laut neuer Verordnung künftig der Jäger nachweisen, dass die Munition nicht zur Anwendung gebracht wurde.
Was ändert sich?
In vielen Ländern gibt es bereits Einschränkungen bei der Verwendung von Bleischrot. In Südtirol beispielsweise ist die Verwendung von Bleischroten innerhalb der Natura-2000-Feuchtgebiete verboten. Die neue Verordnung zwingt die EU-Länder nun allerdings, ihre bisherigen Regelungen den neuen, härteren Vorgaben anzupassen.
Alles schon entschieden?
Der Beschluss wird dem Europäischen Parlament zur Überprüfung vorgelegt. Das Parlament hat anschließend drei Monate Zeit, um den Entwurf anzunehmen, gegebenenfalls Änderungen vorzuschreiben oder das Dokument abzulehnen. Es bleibt also noch abzuwarten, wie die endgültige Entscheidung ausfallen wird.