Erneute Verlängerung der Gültigkeit der Waffenpässe

Erneute Verlängerung der Gültigkeit der Waffenpässe

25. September 2020

Vor einigen Monaten hat das römische Parlament eine Sonderregelung für die Verlängerung der Waffenpässe verabschiedet. Die Regelung besagt, dass alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen, automatisch für weitere 90 Tage ab Beendigung des Notstandes gültig bleiben. Ursprünglich war der Notstand bis zum 31. Juli 2020 verhängt worden. Daraus folgte, dass die Waffenpässe bis zum 29. Oktober 2020 ihre Gültigkeit behielten.

Nachdem nun aber der Notstand bis zum 15. Oktober 2020 verlängert wurde, geht damit auch eine erneute Verlängerung der bereits verfallenen Waffenpässe einher.

Wie jetzt mit Rundschreiben des Innenministeriums bestätigt wurde, bleiben alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen sind, bis zum 13. Jänner 2021 gültig.

Auch die Konzessionsgebühr wird dementsprechend verlängert. Es steht aber selbstverständlich jedem frei, bereits jetzt um die Verlängerung des Waffenpasses anzusuchen.

Keine Gültigkeitsverlängerung gibt es hingegen für jene Waffenpässe, die ab dem 1. August 2020 verfallen sind.

14.10.2020 – Achtung: Update zu der Gültigkeit der Waffenpässe siehe hier.

Neue Jagdaufseher im Land

Neue Jagdaufseher im Land

15. September 2020

Am 10. September fand die offizielle Abschlussfeier des Jagdaufseherlehrgangs in der Forstschule Latemar am Karerpass statt. Nach mehr als sechs intensiven Kursmonaten schlossen 15 Teilnehmer den Lehrgang erfolgreich ab und erhielten das Berufsbefähigungsdiplom von Landesrat Schuler und Landesjägermeister Günther Rabensteiner persönlich überreicht. Erstmals schloss mit Vera Prader aus Brixen/Milland auch eine Frau erfolgreich den Jagdaufseherlehrgang ab.

Trotz der besonderen Herausforderungen durch COVID-19 haben die Kursteilnehmer ein breit gefächertes Ausbildungsprogramm absolviert und das nötige Fachwissen von über 60 Referenten vermittelt bekommen. Während des Lockdowns wurden insgesamt 170 Unterrichtsstunden per Videokonferenz abgehalten. Die angehenden Jagdaufseher müssen neben theoretischen Fachkenntnissen auch soziale Kompetenzen und handwerkliches Geschick mitbringen. Waldpädagogik, Rhetorik und Konfliktmanagement standen deshalb genauso auf dem Stundenplan, wie Exkursionen, Zählungen und Wildbeobachtungen sowie ein mehrwöchiges Revierpraktikum unter der Supervision von mindestens zwei hauptberuflichen Jagdaufsehern. Das gesammelte Wissen wurde schließlich von einer fünfköpfigen Prüfungskommission in schriftlicher und mündlicher Form überprüft.

Die 850 Kursstunden werden den Kursteilnehmern und Lehrenden als intensive, aber auch schöne Zeit in Erinnerung bleiben.

Ahrntaler Gletschergams – ein Sensationsfund

Ahrntaler Gletschergams – ein Sensationsfund

15. September 2020

400 Jahre – so alt datieren Forscher die vor zwei Wochen am Turnerkamp im Ahrntal geborgene Gamsmumie.

Entdeckt wurde die Ahrntaler Gletschergams im September 2019. Hermann Oberlechner fielen auf einer Bergtour auf dem Gletscherfeld unterhalb des Turnerkamp die Umrisse eines Tierkadavers auf gut 3.000 Metern Meereshöhe auf. Als der für das Gebiet zuständige Jagdaufseher Markus Kaiser vom Fund erfuhr, setze er alle Hebel in Bewegung, damit sich Wissenschaftler der Gamsmumie annahmen. Er war nämlich gleich davon überzeugt, dass es sich um einen außergewöhnlichen Fund handeln dürfte.

Dem Jagdaufseher gelang es, den Kontakt zum Institut für Mumienforschung der EURAC Research herzustellen. Vor wenigen Tagen wurde nun der Sensationsfund von spezialisierten Archäologen mit der Unterstützung der Gebirgstruppen des Heeres freigelegt. Anschließend wurde der gefrorene Wildkörper in den NOI Techpark nach Bozen geflogen.  Am dort angesiedelten Institut für Mumienforschung wird die Gamsmumie in den nächsten Monaten untersucht werden. Die Forscher erhoffen sich aufschlussreiche Erkenntnisse für die weltweite Mumienforschung und wollen anhand der Gletschergams die Konservierungsprotokolle für Eismumien wie Ötzi optimieren.

Bei der Ahrntaler Gletschergams handelt es sich erst um den zweiten Fund dieser Art. Die erste Gamsmumie wurde in der Schweiz gefunden, ist 150 Jahre alt und ist in einem Schweizer Museum als Exponat ausgestellt.

Infoblatt – Afrikanische Schweinepest

Infoblatt – Afrikanische Schweinepest

14. September 2020

Der Landesveterinärdienst hat neue Richtlinien erlassen, die den Umgang mit Schwarzwild in Südtirol regeln. Die wichtigsten Neuerungen kann man auf dem Infoblatt des Südtiroler Jagdverbandes nachlesen und als PDF downloaden (Infoblatt Afrikanische Schweinepest).

Erster ASP-Fall in Deutschland

Erster ASP-Fall in Deutschland

10. September 2020

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat in einer morgendlichen Pressekonferenz den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg bestätigt.

Gestern fand man nahe der deutsch-polnischen Grenze im Landkreis Spree/Neiße einen stark verwesten Wildschweinkadaver. Wie derzeit laut Protokoll üblich wurde der Kadaver sofort beprobt und die Entnahmen an das Friedrich-Löffler-Institut geschickt. Alle drei Proben wurden positiv auf ASP getestet.

Damit zählt Deutschland nun nicht mehr zu den ASP-freien Ländern. Schon lange befürchtete die Bundesrepublik den Übergriff der Seuche aus dem angrenzenden Nachbarland Polen. Klöckner zeigt sich aber positiv. Deutschland sei durch umfangreiche Präventions- und Aufklärungsarbeiten für den Ernstfall vorbereitet, so die Ministerin.

Das Tiergesundheits- und das Bundesjagdgesetz wurden im Vorfeld so adaptiert, dass die betreffenden Behörden im Ausbruchsfall sofort Maßnahmen ergreifen können. Zudem treten mit dem bestätigten Fall die Vorgaben der nationalen Schweinepestverordnung in Kraft. Das betroffene Gebiet soll schnellstmöglich identifiziert und begrenzt werden. Dort wird es dann Restriktionen geben, um der Ausbreitung der Krankheit vorzubeugen.

Es gilt zu bedenken, dass der Kadaver aufgrund seines Verwesungszustandes wahrscheinlich schon länger am Fundort liegt und eine bereits erfolgte Ansteckung weiterer Schweine nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Video zur Pressekonferenz kann hier abgerufen werden.

EU beschließt Bleiverbot in Feuchtgebieten

EU beschließt Bleiverbot in Feuchtgebieten

8. September 2020

Am 3. September 2020 beschloss der Ausschuss für Chemikalienzulassung (REACH-Ausschuss) der Europäischen Kommission die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren.

Basierend auf der Grundlage eines von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erstellten Berichtes im Jahr 2017 („Restriction report – lead in shot“) wurden bereits mehrere Verordnungsentwürfe erarbeitet. Die FACE sowie viele der größeren Jagdverbände äußerten scharfe Kritik an den vorgelegten Entwürfen, die Kritikpunkte fanden aber trotz wiederholtem Versuch keinen Eingang in den Gesetzesentwurf. Die nun beschlossene Verordnung gehe an der Praxis vorbei und schaffe rechtliche Unsicherheiten und Verwirrung, so die FACE.

Das größte Problem: die Definition von Feuchtgebieten

Man beruft sich dabei auf die Ramsar-Konvention, deren Definition wie folgt lautet: „Feuchtgebiete sind Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend, Süß- oder Brack- oder Salzwasser sind, …“ Das schließt auch kleine Wassergräben oder Pfützen mit ein, die sich nach einem Regenschauer auf Straßen oder in Feldern bilden.

Erschwerend kommt hinzu, dass in einer Pufferzone von 100 Metern rund um ein solches Feuchtgebiet kein Bleischrot verwendet werden darf. Das macht die Jagd mit Bleischrot nach einem Regenschauer eigentlich unmöglich.

Auch Schießstände sind von der neuen Regelung betroffen. Befindet sich ein Schießstand innerhalb einer solchen Pufferzone, darf kein Bleischrot verschossen werden.

Unsicherheiten tun sich auch beim Tragen von Bleimunition auf. Trägt ein Jäger bei einer Kontrolle bleihaltige Munition bei sich und befindet er sich in der Nähe eines Feuchtgebietes, muss laut neuer Verordnung künftig der Jäger nachweisen, dass die Munition nicht zur Anwendung gebracht wurde.

Was ändert sich?

In vielen Ländern gibt es bereits Einschränkungen bei der Verwendung von Bleischrot. In Südtirol beispielsweise ist die Verwendung von Bleischroten innerhalb der Natura-2000-Feuchtgebiete verboten. Die neue Verordnung zwingt die EU-Länder nun allerdings, ihre bisherigen Regelungen den neuen, härteren Vorgaben anzupassen.

Alles schon entschieden?

Der Beschluss wird dem Europäischen Parlament zur Überprüfung vorgelegt. Das Parlament hat anschließend drei Monate Zeit, um den Entwurf anzunehmen, gegebenenfalls Änderungen vorzuschreiben oder das Dokument abzulehnen. Es bleibt also noch abzuwarten, wie die endgültige Entscheidung ausfallen wird.