Verletzte Wildtiere – Wie handeln?

28. Februar 2025

Drei Jahre lang musste sich ein Südtiroler Jagdaufseher vor Gericht verantworten, weil er einen nach einem Verkehrsunfall schwer an der Wirbelsäule verletzten Fuchs von seinem Leiden erlöst hatte.

Als Nebenkläger trat die Liga gegen Tierversuche LAV auf. Nun wurde der Jagdaufseher freigesprochen. Vor diesem Hintergrund lud der Südtiroler Jagdverband vor Kurzem zu einer Medienkonferenz. Landesjägermeister Günther Rabensteiner, Vize-Landesjägermeister Guido Marangoni, Landesrat Luis Walcher, der Präsident der Tierärztekammer Franz Hintner und die Verteidiger des Jagdaufsehers Federico Fava und Miki Eritale sowie SJV-Geschäftsführer Benedikt Terzer erläuterten den zahlreich erschienenen Journalisten ihre Sicht.

Tierärzte sind nicht für Wildtiere zuständig

Auf großes Interesse stießen dabei die Aussagen des Präsidenten der Tierärztekammer, Dr. Franz Hintner. Er reagierte auf die Forderung der LAV, dass im Falle von verletzten Wildtieren ein Tierarzt zu Rate gezogen werden muss. Hintner stellte klar, dass Tierärzte für Haus- und Nutztiere zuständig sind, und nicht für Wildtiere. „Wir haben keine Erfahrung mit Wildtieren, wir haben keine approbierten Medikamente und es ist verboten, Wildtiere mit nicht getesteten Medikamenten zu behandeln. Zum Glück haben wir in Südtirol einen sehr starken Jagdverband mit Jagdaufsehern und Jägern, die die unschöne Aufgabe übernehmen, Wildtiere von ihrem Leid zu erlösen.“

Wer das Tier zum Tierarzt bringt, muss auch für dessen Behandlung aufkommen. Das wollen auch viele nicht wahrhaben,“ sagt Dr. Franz Hintner, Präsident der Tierärztekammer (rechts).

Tierleid nach einem Unfall nicht verlängern

Wenn ein verunfalltes Wildtier nicht mehr flüchten kann, dann ist es erfahrungsgemäß so schwer verletzt, dass es das einzig Richtige ist, dem Leiden rasch ein Ende zu setzen, so Hintner. „Das ist Tierschutz. Und nicht es irgendwohin zu ziehen und schauen, ob man vielleicht noch etwas machen kann. Das ist nur Tierleid verlängern. Ein schwerverletzter Hirsch, ein Reh oder ein Fuchs sind grundsätzlich nicht heilbar.“

Verletzte Vögel in ein Pflegezentrum bringen

Bei verunfallten Vögeln gibt es hingegen sehr gute Möglichkeiten, Hilfe zu leisten, die sind wiederherstellbar und können dann wieder in die Natur entlassen werden. In Südtirol gibt es das Zentrum CRAB in Bozen und das Vogelpflegezentrum in Dorf Tirol. Auch ein Rehkitz, dem bei der Mahd ein Lauf abgetrennt wurde, ist noch heilbar, aber es muss dem Jagdrevier gemeldet werden und nach der Genesung wieder freigelassen werden. „Die Natur ist nun mal kein Zoo, wo jedes Tier gesund gepflegt werden kann. Das ist zwar aus menschlicher Sicht schlimm, aber das ist die Natur“, so der Präsident der Tierärztekammer.

Sowohl die Verteidiger als auch Vize-Landesjägermeister Guido Marangoni (rechts) stellten klar, dass der Angeklagte rechtmäßig und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und seinen Dienstpflichten als Jagdaufseher gehandelt habe. Er war auf Anruf des Landesnotrufs 112 wegen eines in einen Verkehrsunfall verwickelten Fuchses auf einer viel befahrenen Straße im Einsatz gewesen. Hätte er nicht gehandelt, hätte er eine Unterlassung begangen.

Auch Landesrat Luis Walcher (Mitte) unterstrich die Wichtigkeit der Jagdaufseher, Revierleiter und Jäger im Falle von verletzten Wildtieren und dankte für ihre Rund-um-die-Uhr- Verfügbarkeit und ihren Einsatz. Für Landesjägermeister Günther Rabensteiner (rechts) und SJV-Geschäftsführer Benedikt Terzer (links) bleibt das Bedauern, dass ein Jagdaufseher einen langen und kostspieligen Strafprozess erdulden musste, weil er nichts anderes getan hat, als seine Pflichten zu erfüllen.