Jagd und Corona-Krise – Mitteilungen des Landesjägermeisters

Jagd und Corona-Krise – Mitteilungen des Landesjägermeisters

Jagdbeginn: Es kursieren Falschmeldungen

 
Liebe Jägerinnen und Jäger, derzeit kursieren gerade in den sozialen Netzwerken diverse Falschmeldungen. Auch die Jagd bleibt nicht von Fake News verschont. So zirkuliert etwa ein angebliches Rundschreiben des Innenministeriums, laut welchem die Jagd aufgrund des derzeitigen Notstandes im gesamten Jahr 2020 ausgesetzt wird. Es handelt sich dabei um eine Falschmeldung.
Wann die Jagd in diesem Jahr beginnt, hängt natürlich von der Entwicklung des derzeitigen Notstandes ab. Im Vordergrund stehen jetzt die Bekämpfung der Pandemie und der bestmögliche Schutz der Bevölkerung. Die restriktiven Maßnahmen treffen alle hart, aber es gibt keine Alternative. Die Erfahrung aus China zeigt, dass das Virus durch die konsequente Einhaltung der restriktiven Maßnahmen im Zeitraum von einigen Wochen weitgehend unter Kontrolle gebracht werden konnte. Das lässt uns mit Zuversicht nach vorne blicken und hoffen, dass unser aller Leben in absehbarer Zeit langsam wieder in Richtung Normalität gehen wird.
Ob die Jagdsaison pünktlich im Mai beginnt, vermag derzeit niemand zu sagen. Die Abschussplanung wird auf jeden Fall stattfinden, die Vorbereitungen dazu sind von unserer Seite bereits eingeleitet worden.

Einzahlung der Jagdkarten: Am besten mit Online-Banking!

Wer die Einzahlung seiner Jahres- oder Gastkarte noch zu tätigen hat, wird dringend ersucht, die Überweisung mittels Online-Banking zu tätigen. Bankbesuche sind derzeit unbedingt zu vermeiden. Wer selbst keinen Online-Banking -Zugang hat, kann eine Vertrauensperson bitten, die Überweisung in seinem Namen zu tätigen. In diesem Falle soll unbedingt beim Überweisungsgrund der Namen des Jägers angegeben werden, für welchen die Überweisung erfolgt, damit das Revier die Einzahlung zuordnen kann. Bitte helft Euch hier gegenseitig aus und bietet gerade älteren Jägern, die kein Internet-Banking nutzen, Eure Unterstützung an.

Waffenpass: Automatische Verlängerung

Die Regierung hat per Gesetzesdekret Nr. 18/2020 eine Aufschiebung der Fristen für Verwaltungsverfahren bekannt gegeben. Hier die wichtigsten Auswirkungen für Jäger:

  • Die Laufzeit all jener Waffenpässe, die zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 15. April 2020 verfallen, wird automatisch bis zum 15. Juni 2020 verlängert.
  • Die Fristen der Anträge um Erstausstellung oder Verlängerung des Waffenpasses, die bis zum 23. Februar 2020 eingereicht wurden, werden bis zum 15. April 2020 ausgesetzt.
  • Die derzeit aufliegenden Ansuchen um Verlängerung der Waffenpässe werden innerhalb 15. Juni 2020 bearbeitet. Ansuchen um Neuausstellungen werden dagegen aufgeschoben.

Wir warten derzeit auf ein Rundschreiben des Innenministeriums, welches weitere Details regeln sollte.

Konzessionsgebühr

Wer die Konzessionsgebühr derzeit einzahlen müsste, kann problemlos abwarten, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. Die Konzessionsgebühr ist dann spätestens vor Gebrauch der Waffen zu bezahlen. Weitere Erklärungen zur Einzahlung der Konzessionsgebühr findet Ihr im Sonne-Mond-Kalender, welcher der Jägerzeitung Nr. 1/2020 beigelegt war oder hier zum Download bereitsteht: www.jagdverband.it/jaegerzeitung 

Trophäenbewertung: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Solange die restriktiven Verordnungen gelten, kann auch keine Bewertung der Trophäen erfolgen. Die Bewertung wird aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die genauen Termine können erst festgelegt werden, wenn die Bestimmungen dies zulassen.

Bezirk- und Landesschießen abgesagt

Angesichts der aktuellen Notstandssituation hat der Landesjagdvorstand in seiner gestrigen Videokonferenz beschlossen, die Termine für die Bezirks- und Landesschießen abzusagen. Die Entscheidung ist nicht leichtgefallen, aber nachdem es bei diesen Veranstaltungen unweigerlich zu größeren Personenansammlungen kommt, gab es keine andere Wahl. Wir bitten um Verständnis.

Bleibt gesund!

Mit einem kräftigen Weidmannsheil

Euer Landesjägermeister
Günther Rabensteiner

Coronavirus – Wie geht es weiter?

Coronavirus – Wie geht es weiter?

18. März 2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,

das Coronavirus bedeutet für uns alle eine große Herausforderung und eine Veränderung unserer bisherigen Gewohnheiten. Der Südtiroler Jagdverband nimmt diese Situation sehr ernst und sucht derzeit nach Lösungen, um unter Einhaltung der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen die Trophäenbewertungen und die Abschussplanung durchführen zu können. Trotzdem werden viele der in der nächsten Zeit geplanten Veranstaltungen abgesagt werden müssen.
Wir bemühen uns, Sie über die weitere Vorgangsweise auf dem Laufenden zu halten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass einzelne Themen zuerst interne Abklärungen mit Behörden und Kooperationspartnern erfordern, bevor wir Näheres bekanntgeben können.
Wir wünschen allen Jägerinnen und Jägern die nötige Ruhe und Gelassenheit, um gut durch diese bewegte Zeit zu kommen und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Mit einem kräftigen Weidmannsheil

Ihr Landesjägermeister
Günther Rabensteiner

Achtung bei Übertretungen der Vorschriften zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus!

Achtung bei Übertretungen der Vorschriften zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus!

13. März 2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,

ein wichtiger Hinweis an Euch alle.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften des Präsidenten des Ministerrates zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus stellt einen Straftatbestand dar (Art. 650 StGB). Bei Übertretung droht eine Haftstrafe von bis zu drei Monaten oder eine Geldbuße von bis zu 206 Euro.

Eine Übertretung riskiert, wer ohne triftigen Grund unterwegs ist. Als triftige Gründe gelten nachgewiesene notwendige Arbeitsgründe, Gesundheitsgründe oder unbedingte Notwendigkeiten.

Wer gegen die vorgenannten Auflagen verstößt, kann im Falle einer Anzeige auch Schwierigkeiten mit seinem Waffenpass bekommen. Im Sinne von Art. 10, 11 und 43 des Einheitstextes der Sicherheitsgesetze Nr. 773/1931 (T.U.L.P.S.) obliegen Ausstellung, Aussetzung und Widerruf des Waffenscheines dem Ermessen des Quästors.

Halten wir uns an die Vorgaben und zeigen Verantwortungsbewusstsein!

Mit einem kräftigen Weidmannsheil

Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

Parteienverkehr in der Geschäftsstelle vorläufig ausgesetzt

Parteienverkehr in der Geschäftsstelle vorläufig ausgesetzt

10. März 2020

Sehr geehrte Revierleiter, liebe Funktionäre und Mitglieder,

unter Berücksichtigung der derzeitigen Gefährdungssituation und der einschlägigen Dekrete des Ministerpräsidenten und des Landeshauptmanns wird der Parteienverkehr in der Geschäftsstelle vorläufig ausgesetzt.

Unsere Mitarbeiter stehen Euch für jegliche Fragen und Anliegen per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Euer Verständnis

Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

Hegeschauen abgesagt

Hegeschauen abgesagt!

6. März 2020

Leider können die Hegeschauen in diesem Jahr nicht wie geplant stattfinden.

Nach Überprüfung des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 4. März 2020, welches äußerst restriktive Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 vorsieht, wurde in Absprache mit den Bezirksjägermeistern beschlossen, die Hegeschauen für dieses Jahr abzusagen.

Auch die Bewertung der Trophäen ist auf unbestimmte Zeit verschoben (Dekret des Ministerpräsidenten vom 08.03.2020, die Verfügung Nr. 648 vom 09.03.2020 sowie die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns Nr. 6 vom 09.03.2020).

FSME – Eine Impfung kann Leben retten

FSME – Eine Impfung kann Leben retten

28. Februar 2020

Wie schon in den vergangenen Jahren wurden auch im Jahr 2019 einige durch Zecken übertragene FSME- und Borreliose-Fälle in Südtirol gemeldet. Vor allem Jäger, Bauern, Förster und andere Personen, die häufig in Wäldern, Wiesen und Risikogebieten mit hohen Zeckendichten unterwegs sind, sollten sich schützen.

Die durch einen Zeckenstich auf den Menschen übertragbare FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) ist eine Viruserkrankung, für die es keine medikamentöse Behandlung gibt. Erste Symptome wie hohes Fieber werden oft falsch eingeschätzt und die Diagnose erst richtig gestellt, wenn Schmerzen und Entzündungen der Hirn- und Rückenmarkshäute dazukommen. Die Krankheit kann schwere Folgen wie Lähmungen, epileptische Anfälle oder psychische Auffälligkeiten haben. Aufgrund der fehlenden Behandlungsmöglichkeit ist es daher besonders wichtig, sich vorbeugend gegen das Virus impfen zu lassen und dadurch das Risiko einer Erkrankung an FSME zu minimieren.

Zum Schutz vor einer FSME-Infektion müssen insgesamt drei Teilimpfungen innerhalb bestimmter Zeitabstände gemacht werden. Mit einer Impfdosis allein ist der Schutz nicht gegeben! Eine Auffrischung wird alle drei bis fünf Jahre empfohlen.

Die Impfung ist seit 01.01.2018 für alle in Südtirol ansässigen Personen kostenlos!

Termine werden von der einheitlichen Landesvormerkungsstelle für die Vorsorge (ELVS-Vorsorge) unter der Telefonnummer 0472 973 850 oder per E-Mail ( elvs-vorsorge@sabes.it) vergeben.