Empfehlungen für Wildabgabestellen

Empfehlungen für Wildabgabestellen

8. Mai 2020

Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, sind auch in den Wildabgabestellen der Südtiroler Jagdreviere besondere Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten. Diese kann man auf dem Infoblatt des Südtiroler Jagdverbandes nachlesen und als PDF downloaden (Infoblatt Empfehlungen für Wildabgabestellen).

Countdown zum Jagdbeginn läuft

Countdown zum Jagdbeginn läuft

7. Mai 2020

Ab heute um 10 Uhr wird das Landesgesetz für den Südtiroler Sonderweg in Phase 2 der Corona-Notlage im Landtag behandelt. Eine Genehmigung bis heute Abend gilt als sehr wahrscheinlich.

ACHTUNG: Das Gesetz tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Diese erfolgt höchstwahrscheinlich morgen (8.5.2020) am frühen Nachmittag. Wir behalten das Amtsblatt für Euch im Auge und geben über unseren Newsletterkanal sowie auf unserer Webseite www.jagdverband.it  Bescheid, sobald das Gesetz veröffentlicht ist.

VOR DEM AUFBRUCH ZUR JAGD MUSS UNBEDINGT ABGEWARTET WERDEN, BIS DAS GESETZ IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT UND SOMIT WIRKSAM IST.

Was ist nun erlaubt? Muss ich auf der Jagd einen Mund-Nasenschutz tragen? Ist bei der Jagd eine Eigenerklärung mitzuführen? Rund um die Jagdausübung in Corona-Zeiten gibt es verständlicherweise eine Menge Fragen. Wir haben diese für Euch beantwortet und versenden heute einen Newsletter mit einer Übersicht der häufigsten Fragen zum bevorstehenden Jagdbeginn.

Jagdbeginn laut Landesrat Schuler am 8. Mai 2020

Jagdbeginn laut Landesrat Schuler am 8. Mai 2020

4. Mai 2020

Am vergangenen Samstagnachmittag unterzeichnete der Landeshauptmann eine weitere COVID-19-Dringlichkeitsverordnung. Diese soll ab dem heutigen 4. Mai bis zum Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes gelten. Da der Bereich Jagd darin nicht erwähnt wird, haben wir umgehend den zuständigen Landesrat Arnold Schuler um Klärung ersucht. Nach seiner Auskunft wird die Jagd auf jeden Fall am 8. Mai 2020 beginnen. Entweder werde bis dahin das neue Landesgesetz in Kraft sein, andernfalls werde es laut dem Landesrat eine eigene Verordnung geben.

Schade, dass Südtirol im Unterschied zum Trentino, Friaul-Julisch Venetien oder der Region Emilia Romagna im Bereich Jagd die vorhandenen Spielräume nicht jetzt schon ausschöpft.

Wichtiger ist aber, dass es einen Termin für den Jagdbeginn gibt und wir nun genau planen können. In den nächsten Tagen werden die Reviere mit der Aushändigung der Jahres- und Gastkarten beginnen.

Aufruf!

Vor kurzem ging ein Video mit zwei auf einer Straße kämpfenden Rehböcken in den sozialen Medien viral. Der genaue Ort bzw. Urheber des Videos konnte bisher nicht von uns ausfindig gemacht werden. Wir würden uns über diesbezügliche Hinweise freuen!

Waffenpässe: Gute Neuigkeiten

Gute Neuigkeiten zur Gültigkeit der Waffenpässe

27. April 2020

Das Parlament hat am vergangenen Freitag das von der Regierung erlassene Gesetzesdekret „Cura Italia“ umgewandelt.

Im Zuge dieses Prozesses wurden von den Kammern einige Änderungen beschlossen. Auch für die Jagd konnten wichtige Änderungen erreicht werden. Doch der Reihe nach:

Der epidemiologische Notstand infolge von Covid-19 schränkt seit Wochen die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Ämter ein. Die Verwaltungstätigkeit wurde staatsweit auf das äußerste Minimum beschränkt. Nur die dringenden Anliegen wurden behandelt, die noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren wurden fast zur Gänze ausgesetzt.

Wir haben bereits mehrmals in unserem Newsletter berichtet, dass von der Regierung per Gesetzesdekret eine Aussetzung der Verwaltungsverfahren sowie eine Verlängerung der Waffenpässe beschlossen wurden. Die ursprüngliche Regelung sah vor, dass jene Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 15. April 2020 verfallen sind, automatisch bis zum 15. Juni 2020 gelten.

Am vergangenen Freitag wurde nun eine wichtige Neuerung zur Gültigkeit der Waffenpässe beschlossen:
Nach Art. 103, Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes bleiben alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen, automatisch 90 Tage ab Beendigung des ausgerufenen Notstandes gültig. Nach heutigem Stand beginnen diese 90 Tage ab dem 31. Juli 2020 (Ende des Notstandes).

All jene, deren Waffenpass zwischen 31.01.2020 und 31.07.2020 verfällt, können sich also bis zum 29. Oktober 2020 mit der Verlängerung Zeit lassen. Der Waffenpass ist bis zu diesem Tag gültig, auch wenn das Datum auf dem Papier abgelaufen ist. Auf der Jagd und unterwegs ist keine Ersatzerklärung, sondern lediglich das verfallene Dokument mitzuführen.

Wie sich die Neuerung auf die Einzahlung der Konzessionsgebühr auswirkt, ist derzeit noch nicht geklärt. Diese und weitere Fragen sollten in den nächsten Tagen per Rundschreiben des Innenministeriums geklärt werden.

Und täglich grüßt… der Rotmilan?

Und täglich grüßt… der Rotmilan?

23. April 2020

Im Sterzinger Talboden gibt es seltenen Besuch. Ein Rotmilanpaar hält sich in dem Gebiet auf und zeigt laut Beobachtern deutliche Anzeichen von Paarungsverhalten. Nach einer Brut in Toblach vor 2 Jahren wäre dies die zweite nachgewiesene Rotmilanbrut in Südtirol. Nahe Sterzing kam es innerhalb weniger Tage zu zwei weiteren spannenden Sichtungen – ein Luchs konnte hier wiederholt beobachtet werden.

Auch in südlicheren Regionen zeigen sich Wildtiere wenig scheu. Videos zeigen Wildschweine, die bei helllichtem Tag durch einen Weinberg bei Arco am Gardasee ziehen. Drei junge Hirsche spazieren durch die Straßen einer kleinen Siedlung im Piemont und lassen sich selbst von einem gestikulierenden Passanten nicht verscheuchen.

Weltweit nutzt die Tierwelt die derzeit menschenleeren Straßen für die ein oder andere Entdeckungstour!

Jagdbeginn 2020

Jagdbeginn 2020

23. April 2020

Die Frage nach dem Jagdbeginn ist uns in den letzten Tagen unzählige Male gestellt worden. Viele Jäger haben sich besorgt erkundigt und meinten, dass die Jagd in diesem Jahr überhaupt nicht möglich sein werde. Diese Befürchtung können wir definitiv aus dem Weg räumen.  Die Jagd wird auch heuer und trotz aller Umstände beginnen. Nicht nur weil sich die epidemiologische Situation in Südtirol langsam, aber sicher beruhigt, sondern auch weil es ohne Entnahme von Reh- und Rotwild unweigerlich zu großen Schäden in der Landwirtschaft kommen würde. Das ist auch der Grund dafür, weshalb das deutsche Bundesministerium für Landwirtschaft die Jagd als systemrelevant und auch in Zeiten von Covid-19 als unbedingt notwendig erklärt hat.

Die Vorbereitungen zum Beginn der Jagdsaison sind alle planmäßig abgeschlossen. Die Abschussplanung für Reh- und Rotwild ist per Videokonferenz durchgeführt worden, die personalisierten Jagdkarten liegen bereits in den Revieren auf. Nur den genauen Stichtag für den Jagdbeginn kennen wir noch nicht. In wenigen Tagen wird der Ministerpräsident ein neues Dekret unterzeichnen und den Regionen unter Berücksichtigung der jeweiligen epidemiologischen Entwicklung Spielräume übertragen. Infolgedessen wird der Landeshauptmann mit eigener Verordnung für Südtirol spezifische Bestimmungen erlassen.