Gute Neuigkeiten zur Gültigkeit der Waffenpässe

27. April 2020

Das Parlament hat am vergangenen Freitag das von der Regierung erlassene Gesetzesdekret „Cura Italia“ umgewandelt.

Im Zuge dieses Prozesses wurden von den Kammern einige Änderungen beschlossen. Auch für die Jagd konnten wichtige Änderungen erreicht werden. Doch der Reihe nach:

Der epidemiologische Notstand infolge von Covid-19 schränkt seit Wochen die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Ämter ein. Die Verwaltungstätigkeit wurde staatsweit auf das äußerste Minimum beschränkt. Nur die dringenden Anliegen wurden behandelt, die noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren wurden fast zur Gänze ausgesetzt.

Wir haben bereits mehrmals in unserem Newsletter berichtet, dass von der Regierung per Gesetzesdekret eine Aussetzung der Verwaltungsverfahren sowie eine Verlängerung der Waffenpässe beschlossen wurden. Die ursprüngliche Regelung sah vor, dass jene Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 15. April 2020 verfallen sind, automatisch bis zum 15. Juni 2020 gelten.

Am vergangenen Freitag wurde nun eine wichtige Neuerung zur Gültigkeit der Waffenpässe beschlossen:
Nach Art. 103, Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes bleiben alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen, automatisch 90 Tage ab Beendigung des ausgerufenen Notstandes gültig. Nach heutigem Stand beginnen diese 90 Tage ab dem 31. Juli 2020 (Ende des Notstandes).

All jene, deren Waffenpass zwischen 31.01.2020 und 31.07.2020 verfällt, können sich also bis zum 29. Oktober 2020 mit der Verlängerung Zeit lassen. Der Waffenpass ist bis zu diesem Tag gültig, auch wenn das Datum auf dem Papier abgelaufen ist. Auf der Jagd und unterwegs ist keine Ersatzerklärung, sondern lediglich das verfallene Dokument mitzuführen.

Wie sich die Neuerung auf die Einzahlung der Konzessionsgebühr auswirkt, ist derzeit noch nicht geklärt. Diese und weitere Fragen sollten in den nächsten Tagen per Rundschreiben des Innenministeriums geklärt werden.