Waffenpassverlängerung: Ab sofort neue Regelung

3. August 2023

Wie bekannt, sind letzthin die Wartezeiten für die Erneuerung der Waffenpässe zum Teil deutlich angestiegen. Wir haben daher mit Unterstützung von Senator Meinhard Durnwalder u.a. das Gespräch mit dem Quästor und dem Landeskommandanten der Carabinieri gesucht, um auf eine Lösung des Problems hinzuarbeiten.

Die Wartezeiten hängen mit einem Personalengpass in der Quästur zusammen, der hoffentlich bald überbrückt sein wird. Um die Lage zu verbessern, wurde in Abstimmung zwischen der Quästur und dem Landeskommando vereinbart, dass der Antrag auf Verlängerung des Waffenpasses ab sofort bereits 5 Monate vor dem Verfall eingereicht werden darf. Der Landeskommandant der Carabinieri hat dies den einzelnen Kompanien bzw. Stationen mittels Rundschreiben mitgeteilt.

Es wird an dieser Stelle hingewiesen, dass gemäß Rundschreiben des Innenministeriums bei der Verlängerung des Waffenpasses die Kopie des Dokuments vorgelegt werden kann. Das Original verbleibt beim Jäger, sodass man auf jeden Fall bis zum Ablauf des Dokuments die Jagd ausüben darf.
Vor wenigen Tagen haben wir uns zudem mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler über die vorgenannte Situation ausgetauscht und ersucht, dass das Land die zuständigen Stellen im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen möge. Der Landeshauptmann hat zugesagt, sich in dieser Angelegenheit einzusetzen.