Waffenpass – neuerliche Verlängerung der Gültigkeit bis 29.10.2021
1. Juni 2021
Alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2021 (Ende des Notstandes) verfallen sind bzw. verfallen, bleiben bis zum 29. Oktober 2021 gültig.
Grundlage dieser Regelung sind das Gesetz Nr. 159/2020 sowie ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 20.01.2021. Trotz Verlängerung der Gültigkeit des Waffenpasses wird empfohlen, rechtzeitig an die Verlängerung des Dokumentes zu denken, da mitunter längere Wartezeiten anfallen könnten.