Endlich Klarheit bei der Verlängerung des Waffenpasses

06. August 2020

In der Vergangenheit hat es immer wieder Unsicherheiten bei der Verlängerung des Waffenpasses gegeben. Muss dabei nun das originale Dokument abgegeben werden oder nicht? In den zuständigen Carabinieristationen wurde nicht immer gleich verfahren. Als wegen der Coronakrise eine Verlängerung der Gültigkeit der Waffenpässe beschlossen wurde, war auch nicht eindeutig, ob sich damit auch die Fälligkeit der Konzessionsgebühr verschiebt oder nicht. Nun liegen auch dank der Bemühungen des Kammerabgeordneten Albrecht Plangger konkrete Antworten auf diese beiden Fragen vor.

  1. Ansuchen um Verlängerung des Waffenpasses mittels Kopie

Das Innenministerium stellt nun offiziell klar, dass man bei Verlängerung eines Waffenpasses, der noch nicht verfallen ist, das Originaldokument so lange behalten darf, bis man den neuen Waffenpass erhält. In einem Rundschreiben wurde ausdrücklich bestätigt, dass es reicht, bei der Waffenpassverlängerung eine Kopie des gültigen Waffenscheines abzugeben. Sobald der neue Waffenpass ausgestellt ist, muss bei dessen Abholung das alte Originaldokument abgegeben werden. Der Bürger muss also das gültige Originaldokument nicht abgeben, bevor er einen Ersatz dafür erhält.

Das Rundschreiben kann unter www.poliziadistato.it als PDF heruntergeladen werden.

  1. Auch die Konzessionsgebühr der Waffenpässe, die während des Corona-Ausnahmezustandes verfallen sind, wird verlängert

Im letzten Newsletter hatten wir darauf hingewiesen, dass das Parlament eine Sonderregelung für die Verlängerung der Waffenpässe verabschiedet hat. Diese besagt, dass all jene Waffenpässe, die zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Juli 2020 verfallen, automatisch für weitere 90 Tage ab Beendigung des Notstandes gültig bleiben, also bis 29. Oktober 2020.

Unklar war jedoch, ob mit dieser Regelung auch die Einzahlung der Konzessionsgebühr aufgeschoben wird. Nun hat der Kammerabgeordnete Albrecht Plangger eine Klärung erwirkt. Die zuständige Innenministerin hat im Rahmen einer Fragestunde im Parlament klargestellt, dass auch die Konzessionsgebühr gestundet wird.

Selbstverständlich steht es jedem frei, bereits vor dem 29. Oktober 2020 um die Verlängerung seines Waffenpasses anzusuchen.

 

14.10.2020 – Achtung: Update zu der Gültigkeit der Waffenpässe siehe hier.