Taschenmesser mit Feststellklinge verboten
9. März 2026
Ende Februar ist ein Sicherheitsdekret des Ministerrates in Kraft getreten, das unter anderem das Tragen von Taschenmessern mit Feststellklinge verbietet, wenn die Klingenlänge länger als 5 Zentimeter ist. Wir raten daher, für den jagdlichen Gebrauch ausschließlich Messer mit feststehender Klinge zu verwenden. Die drohenden Strafen sind streng: Gefängnisstrafe bis 3 Jahre, Aussetzung des Führerscheines und des Waffenpasses.
Das Sicherheitsdekret muss vom Parlament innerhalb von 60 Tagen in ein Gesetz umgewandelt werden. Noch sind Änderungen möglich. Senator Meinhard Durnwalder hat sich auf unsere Intervention hin bereits der Sache angenommen.


