Landesjagdgesetz abgeändert

31. Dezember 2021

Mit 31. Dezember 2021 tritt das Europagesetz in Kraft, mit welchem auch einige Änderungen am Landesjagdgesetz vorgenommen wurden.

Der Großteil der Änderungen beschränkt sich auf formelle Korrekturen und Anpassungen. Aus jagdlicher Sicht relevant sind in erster Linie folgende Punkte:

  • Vom Revier organisierte Brackenjagd auf Füchse darf bis zum 31. Jänner ausgeübt werden (bisher war dies nur bis zum 15. Dezember erlaubt).
  • Bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen wird nun gleichzeitig die Zusatzstrafe verhängt. Bisher wurde die Zusatzstrafe erst in einem späteren, zweiten Moment verhängt.
  • Reviere dürfen maximal 3 Monate ohne Jagdaufseher sein.

 

Die Neuerungen können hier im Detail nachgelesen werden