Jagd auf Schalenwild weiterhin gestattet

9. November 2020

Seit Mitternacht ist die neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes in Kraft, mit der ganz Südtirol zur roten Zone erklärt wird. Damit gehen neue Einschränkungen einher.

In der Verordnung sind unter anderem folgende beiden Grundprinzipien enthalten:

a) Bewegungen in ein oder aus einem Gemeindegebiet
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet.

b) Bewegungen innerhalb eines Gemeindegebietes
Innerhalb eines Gemeindegebietes sind nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Umstände der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet sind.

Was bedeutet dies für die Jagd?

Erlaubt ist ausschließlich die Fortbewegung zwecks Bejagung von Schalenwild. Gemäß Schreiben der Landesverwaltung entspricht die Bejagung von Schalenwild einem Umstand der Notwendigkeit. Die Erfüllung der Abschusspläne von Schalenwild ist bekanntlich verpflichtend, weshalb diese Aufgabe im öffentlichen Interesse weiterhin zu erfüllen ist.

Erlaubt sind weiters genehmigte Nachsuchen auf krankes Wild.

Die Bejagung von Niederwild ist derzeit im Sinne der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes nicht gestattet.

Was tun im Falle einer Kontrolle?

Im Falle einer Kontrolle muss man nachweisen können, dass man auf dem Weg zur Jagd ins eigene Jagdrevier ist und darin als Jahres- oder Gastkarteninhaber zur Bejagung von Schalenwild berechtigt ist. Tages- und Wochenkarteninhaber sind nicht zur Jagdausübung berechtigt.

Folgende Dokumente sind mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen:

  • die gültigen Jagddokumente (Jahres- oder Gastkarte und Jagdgewehrschein)
  • das Schreiben der Landesverwaltung bzgl. Bejagung von Schalenwild
  • sowie eine Eigenerklärung.

Die Schreiben der Landesverwaltung finden Sie hier und die Eigenerklärung kann hier abgerufen werden.

Als Ergänzung zu diesen ersten, allgemeinen Informationen wird es demnächst eine Übersicht mit aktuellen Fragen und Antworten geben.

 

Übernehmen wir Verantwortung und gehen wir mit gutem Beispiel voran!

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit Weidmannsheil
Günther Rabensteiner
Landesjägermeister

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