Verlängerung der Waffenpässe

12. Juni 2020

In den letzten Wochen wurden aufgrund der Notstandssituation verschiedene Sonderregelungen verabschiedet. Auch für die Gültigkeit der Waffenpässe wurde eine eigene Bestimmung erlassen. Das Parlament in Rom hat verfügt, dass alle Waffenpässe, die zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 verfallen, bis zum 29. Oktober 2020 gültig bleiben.

Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Jäger die Frage, wie sie bei der Verlängerung ihres Waffenpasses am besten vorgehen sollen.
Unsere Empfehlung lautet wie folgt: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man trotzdem wie bisher mindestens 30 Tage vor dem Verfall des Dokumentes (als Stichtag das Datum hernehmen, welches im Jagdgewehrschein abgedruckt ist) um die Erneuerung des Waffenpasses ansuchen. So stellt man sicher, dass die Konzessionsgebühr ordnungsgemäß eingezahlt ist.

Es wurde von den zuständigen Stellen nämlich bislang noch nicht geklärt, ob nur der Jagdgewehrschein gültig bleibt, oder ob auch die Konzessionsgebühr bis zum 29. Oktober 2020 gestundet wird. Sucht man also erst im Oktober um die Verlängerung des Waffenpasses an (mit der derzeitigen Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Epidemie wäre das ja möglich), könnte es sein, dass bei einer Kontrolle die nicht fristgerechte Einzahlung der Konzessionsgebühr beanstandet wird. In so einem Fall droht eine Verwaltungsstrafe von rund 300 Euro.

Deshalb noch einmal unsere Empfehlung: Sucht rechtzeitig um die Erneuerung des Waffenpasses an und meidet diese rechtliche Grauzone.

Die Übersicht zu weiteren aktuellen Fragen und Antworten kann hier abgerufen werden: Downloads

 

14.10.2020 – Achtung: Update zu der Gültigkeit der Waffenpässe siehe hier.