Klarheit zur Ausgangssperre

30. April 2021

Mit dem morgigen 1. Mai beginnt die neue Jagdsaison. Bezüglich der Ausgangssperre gilt, dass die Jagd gemäß Erklärung der Landesverwaltung einen Umstand der Notwendigkeit im Sinne der geltenden COVID-Vorbeugungsmaßnahmen darstellt.

Damit  dürfen Inhaber einer ganzjährigen Jagderlaubnis (Jahreskarte oder Gastkarte) nicht nur zwischen 5 und 22 Uhr, sondern auch außerhalb dieses Zeitraumes auf direktem Weg ins Revier fahren, erlegtes Wild in die Wildabgabestelle bringen, oder vom Jagdrevier zum Wohnort zurückkehren.

Im Falle einer Kontrolle kann die Erklärung der Südtiroler Landesverwaltung vorgezeigt werden, die hier sowie in den FAQs in unserem Downloadbereich abrufbar ist.

Mit einem kräftigen Weidmannsheil

Günther Rabensteiner
Landesjägermeister