Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden nach Italien

15. Oktober 2021

Der Tierärztliche Dienst hat jüngst darauf hingewiesen, dass immer wieder Hunde nach Südtirol gebracht werden, ohne dass die Halter dabei die geltenden EU-Bestimmungen erfüllen. In diesen Fällen ist der Tierärztliche Dienst dazu verpflichtet, die vorgesehenen Verwaltungsstrafen auszustellen.

Im Wesentlichen betreffen die EU-Bestimmungen die folgenden Punkte:

  • Hunde aus dem EU-Ausland müssen von einem gültigen, in allen vorgesehenen Bereichen ausgefüllten Heimtierausweis begleitet werden und eine gültige Tollwutimpfung nachweisen.
  • Welpen müssen bei der Einfuhr 3 Monate und drei Wochen alt sein. Die Zeitspanne ergibt sich aus dem Mindestalter der Welpen für den Erhalt der Tollwutimpfung, 12 Wochen, und den anschließenden 21 Tagen, die vergehen müssen, bevor die Impfung gültig ist und der Hund über die Grenze gebracht werden darf.