Tag der offenen Tür an der Forstschule Latemar

Tag der offenen Tür an der Forstschule Latemar

29. August 2024

Das Programm beginnt um 10:30 Uhr mit einer Begrüßung und einem Rundgang. Am Nachmittag werden die verschiedenen Jagdkurse sowie der Waldarbeiterkurs vorgestellt. Den Abschluss bildet eine abendliche Wildbeobachtung in der Nähe der Forstschule.

 

Benedikt Terzer im Sommergespräch mit RAI Südtirol

Benedikt Terzer im Sommergespräch mit RAI Südtirol

23. August 2024

Der Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbandes Benedikt Terzer spricht im Sommergespräch über dem Umgang mit den großen Beutegreifern Bär und Wolf und ob er sich eine Zukunft in der Politik vorstellen könnte.

Hier geht’s zum Beitrag: www.rainews.it/tgr/tagesschau/Sommergespräche

SJV-Geschäftsführer kocht für Südtirol heute

SJV-Geschäftsführer kocht für Südtirol heute

8. August 2024

Der Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbandes Benedikt Terzer hat viele Talente. Eines davon ist Kochen. Vor kurzem schaute ihm das Südtirol-Heute-Team dabei über die Schulter und erfuhr dabei Einiges über die Vorzüge des heimischen Wildbrets und über die Jagd.

Hier geht’s zum Beitrag: https://on.orf.at/video/14236858/15690606/meldungen

Afrikanische Schweinepest: Vorbeugen statt bekämpfen

Afrikanische Schweinepest: Vorbeugen statt bekämpfen

1. August 2024

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virale Infektionskrankheit, die nur Haus- und Wildschweine betrifft. Auf andere Tiere oder den Menschen ist sie nicht übertragbar. Für die Schweine ist sie jedoch hochgradig ansteckend und endet meist tödlich. Es gibt weder einen Impfstoff noch ein Heilmittel. Die ASP birgt eine erhebliche Bedrohung für den Schweinesektor und verursacht schwerwiegende wirtschaftliche Schäden.  

Übertragungswege:

  • Kontakt zwischen infizierten Schweinen oder Wildschweinen
  • Fütterung mit kontaminierten Lebensmitteln (z. B. Küchenreste, Abfälle, Lebensmittel aus infizierten Gebieten)
  • Kontakt mit kontaminierter Kleidung
  • Kontakt mit verseuchter Ausrüstung (z. B. landwirtschaftliche Maschinen, Werkzeuge)

Bei der Jagdausübung:

  • Führen Sie keine Jagdtrophäen und kein Fleisch aus infizierten Zonen ein.
  • Hinterlassen Sie während der Jagd keine Lebensmittel oder Abfälle.
  • Vermeiden Sie nach der Jagd den Kontakt mit Hausschweinen (mind. 48 Stunden)
  • Kleidung und Schuhe am Ende der Jagd wechseln.
  • Jagdausrüstung und Fahrzeuge desinfizieren.
  • Achtung beim Transport von Tierkörpern, Organen und daraus austretenden Flüssigkeiten.
  • Melden Sie jedes erlegte Wildschwein beim Südtiroler Sanitätsbetrieb, da eine Probe zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest entnommen werden muss.
  Wenn ein Wildschwein tot aufgefunden wird, kontaktieren Sie sofort den tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes direkt oder über die Telefonzentrale des Gesundheitsbezirkes Bozen des Südtiroler Sanitätsbetriebes (0471 908 111) bzw. den Bereitschaftsdienst des Landesforstkorps (366 664 3887)

Neues Dekret zur Wildbrethygiene in Kraft

Neues Dekret zur Wildbrethygiene in Kraft

24. Juli 2024

Bekanntlich gibt die EU im Bereich der Wildbrethygiene die wichtigsten Regeln vor. Unser Land kann kraft seiner Autonomie die Detailregelungen selbst gestalten. Der Landesveterinärdirektor hat vor Kurzem einige Regeln abgeändert.

Wir erklären nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen.

 

Die Obergrenzen

  • Jeder Jäger darf maximal 5 Stück Schalenwild pro Jahr für den Eigengebrauch vorsehen. Für diese 5 Stücke braucht es keine Bescheinigung der kundigen Person. 
  • Wie bisher darf jeder Jäger maximal 5 Stück Schalenwild pro Jahr mit Bescheinigung der kundigen Person an Dritte verkaufen oder abgeben. Er kann dieses Kontingent aber auch dem Eigenverbrauch zuführen, braucht dann aber auch für diese Stücke eine Bescheinigung der kundigen Person.
  • Alles, was über diese 10 (= 5 + 5) Stücke Schalenwild hinausgeht, muss der Jäger entweder über einen eingetragenen Wildbearbeitungsbetrieb vermarkten oder über das Revier abgeben. Reviere dürfen 5 Stück bis maximal 10 % ihres Gesamtabschussplanes in Form der direkten Abgabe kleiner Mengen abgeben.

Die Bescheinigung der kundigen Person

  • Wenn Wildbret an Dritte abgegeben wird, muss die Bescheinigung der kundigen Person dem Schlachtkörper bzw. dem einzelnen Stück Wildbret beigelegt werden.
  • Sowohl der Jäger als auch die kundige Person müssen die Bescheinigung für zwei Jahre aufbewahren.

Kundige Person

  • Es gibt in Zukunft verpflichtende regelmäßige Fortbildungskurse für kundige Personen, ohne deren Besuch die Zulassung als kundige Person aus dem Register gestrichen wird.
  • Neu ist, dass bei Fehlverhalten der kundigen Person nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern auch eine Aussetzung der Tätigkeit möglich ist.
  • Auf der Bescheinigung wird von nun an zusätzlich auch die Lebendbeschau festgehalten. Bis die neuen Blöcke zur Verfügung stehen, können die alten mit den entsprechenden Ergänzungen (Nummerierung und Lebendbeschau) weiterverwendet werden.

 

Mehr Infos unter Downloads im Bereich Wildbrethygiene