Landesgesetz zur Entnahme von Groß-Raubwild verfassungskonform
Vor gut einem Jahr verabschiedete der Südtiroler Landtag auf Vorschlag von Landesrat Schuler ein Gesetz, das die Entnahme von Bären und Wölfen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Darauf folgte ein Aufschrei, der seinesgleichen sucht. Der italienische Umweltminister zeigte sich in einem Interview mit der auflagenstärksten italienischen Tageszeitung empört darüber, dass „in Südtirol jetzt alle Bären und Wölfe getötet werden“. Aus anderen Kreisen wurde hingegen eine angebliche Verletzung des EU-Rechtes mokiert.
Vor wenigen Wochen übermittelte die Pressestelle des Verfassungsgerichtshofes eine einseitige Aussendung. Darin wird festgehalten, dass die Überprüfung durch das Höchstgericht ergeben hat, dass das Südtiroler Landesgesetz verfassungskonform und damit rechtmäßig ist. Die Urteilsbegründung ist zwar noch ausständig, aber eines lässt sich inzwischen festhalten: Der Wirbel, der um das Gesetz gemacht wurde, war umsonst. Das Gesetz selbst setzt geltendes EU-Recht (Art. 16 der FFH-Richtlinie) um, bindet jedoch den Staat letzten Endes in die Entscheidung ein, indem ein Gutachten bei der römischen Umweltbehörde ISPRA eingeholt werden muss. Das Land Tirol hat vor mehr als zehn Jahren eine ähnliche Gesetzesbestimmung verabschiedet, die jedoch kein Gutachten von zentraler Stelle vorsieht. Damals blieb jeder Aufschrei aus.