Neue Regelungen in Kraft: Fotofallen und invasive Arten

18. Juli 2025

Der Landtag hat Anfang Juli das Omnibusgesetz verabschiedet, wobei auch im Bereich Jagd ein paar Anpassungen vorgenommen wurden. Die Bestimmungen treten mit dem heutigen Tag (18. Juli) in Kraft.

Relevant sind folgende beiden Neuerungen:

Einsatz von Fotofallen

Ab sofort dürfen Fotofallen unter Einhaltung bestimmter Auflagen wieder eingesetzt werden. Die Regeln sind wie folgt: Nicht gestattet ist der Einsatz von Fotofallen entlang von öffentlichen Straßen, Wegen oder eingetragenen Steigen. An den restlichen Orten dürfen Fotofallen nach vorheriger Rücksprache mit dem Grundeigentümer installiert werden. Die genauen Bedingungen für die Installation der Fotofallen müssen laut Gesetz in einer Vereinbarung zwischen Jagdverband und Bauernbund festgelegt werden. Diese wird demnächst feststehen und anschließend bekanntgegeben.

Regulierung invasiver Arten

Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen dafür geschafft, dass ab sofort im Falle einer Regulierung invasiver Arten mittels eigenen Dekrets auch Jagdausübungsberechtigte mit den Entnahmen beauftragt werden können. Bislang waren lediglich die für die Jagdaufsicht beauftragten Organe dafür zuständig.