Neue Jägerprüfungsordnung
11. Juli 2025
Die Prüfungsordnung für die Jägerprüfung wurde angepasst. Die neue Regelung gilt ab sofort.
Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung muss kein ärztliches Zeugnis mehr vorgelegt werden.
2. Wenn ein angemeldeter Kandidat nicht zur Theorie- oder Schießprüfung antritt, muss er seine Abwesenheit bis spätestens 12 Uhr des Werktages vor dem Prüfungstermin per E-Mail an das Amt für Wildtiermanagement mitteilen. Bei unentschuldigter und unbegründeter Abwesenheit bzw. wenn sich der Kandidat zu spät abmeldet, wird er für die nächste Prüfungssession gesperrt.
3. Bei der schriftlichen Theorieprüfung ist ein neuer Teil dazu gekommen: Neben dem bewährten Multiple-Choice-Test wird dem Kandidaten nun auch eine Serie von Bildern vorgelegt, die er zu 80% richtig beschreiben muss, um die schriftliche Prüfung zu bestehen.
4. Der so genannte „maneggio armi“ (Eignung zur Handhabung von Waffen) muss ab sofort schon VOR der praktischen Schießprüfung absolviert werden und der Anmeldung zur Schießprüfung muss eine Kopie dieses Diploms beigelegt werden.
TIPP: Denkt frühzeitig daran, den „maneggio armi“ bei einem der befugten Schießstände zu machen! Zur Anmeldung für diesen „maneggio armi“ braucht es ein gültiges ärztliches Zeugnis.
5. Wie bisher muss der Kandidat entweder einen Jungjäger-Praxiskurs an der Forstschule Latemar besuchen oder den Nachweis über ein Revierpraktikum in Südtirol erbringen. Neu ist, dass nun nur noch im Dienst stehende hauptberufliche Jagdaufseher dieses Praktikum im Revier begleiten dürfen.


