Filmtipp: Auf der Jagd – wem gehört die Natur?

Filmtipp: Auf der Jagd – wem gehört die Natur?

13. Jänner 2020

Arte zeigt am Mittwoch, 15. Januar, um 21.40 Uhr die Doku “Auf der Jagd – wem gehört die Natur” von Regisseurin Alice Agneskirchner.

Einschalten lohnt sich!

Il team dell’Associazione Cacciatori Alto Adige è ora di nuovo al completo

Il team dell’Associazione Cacciatori Alto Adige è di nuovo al completo_

8 gennaio 2020

A partire dal 2 gennaio 2020, il posto vacante di assistente alla direzione dell’Associazione Cacciatori Alto Adige è stato nuovamente occupato. Birgith Unterthurner sosterrà la direzione in futuro. Dopo la maturità presso la Scuola di Economia e Turismo di Merano, ha conseguito la laurea in Pianificazione e Architettura del Paesaggio presso l’Università delle Risorse Naturali e Scienze della Vita Applicate BOKU di Vienna e un Master in Gestione della fauna selvatica ed Ecologia della fauna selvatica, con particolare attenzione all’ornitologia. Recentemente Birgith Unterthurner è stata responsabile del progetto Eurac “Landschaft im Visier” che ha indagato il rapporto tra lo sviluppo demografico delle specie di selvaggina cacciabili e i cambiamenti del paesaggio in Alto Adige.

Debbiatura a Rasun

Debbiatura a Rasun

Eseguito dalla riserva di Rasun
350 ore di volontariato
Anno: dal 2013

  •  Opere di decespugliamento a beneficio di gallo forcello, lepre bianca, camoscio e cervo. Ne approfittano anche aquila reale, astore, sparviere, civetta nana, civetta capogrosso, capriolo e lepre comune.

Leggi di più su “Tutela degli habitat”

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Landesjagdgesetz geändert

Landesjagdgesetz geändert

12. November 2019

Mit dem so genannten „Omnibusgesetz“ hat der Südtiroler Landtag unter anderem Änderungen am Landesgesetz zur Jagd verabschiedet. Vor Kurzem wurden Anwendung und Auslegung der neuen Bestimmungen mit Rundschreiben des Direktors der Abteilung Forstwirtschaft definiert. Im Folgenden die wesentlichen Neuerungen, die bereits in Kraft sind:

Auffinden von kranken oder verletzten Vögeln
Neu ist, dass die Verwalter der Wildbezirke (Revierleiter, Agentur Forstdomäne oder Nationalpark) nicht mehr alle kranken oder verletzt aufgefundenen nicht jagdbaren Vögel in ein Vogelpflegezentrum bringen müssen, sondern nur jene Vogelarten, die gemäß EU-Vogelrichtlinie geschützt sind. Dazu gehören z.B. die meisten Greifvögel.

Foto-Videofallen

Die neue Bestimmung sieht vor, dass die Verwendung von Foto-Videofallen zur Jagdausübung verboten ist. Gemäß Rundschreiben des Direktors der Abteilung Forstwirtschaft ist die Bestimmung wie folgt zu interpretieren: „Inhaber eines Jagderlaubnisscheines übertreten bei Verwendung von Video- bzw. Fotofallen außerhalb ihres privaten Bereiches (also nicht Wohnbereich und Privatgarten sowie eingefriedete Flächen) diese Bestimmung, da stets eine Erleichterung für den Jagderfolg vermutet werden darf. Das trifft auch dann zu, wenn der Einsatz außerhalb der Jagdzeit erfolgt, oder ein Zusammenhang mit nahestehenden, nicht jagdberechtigten Personen nachgewiesen wird, welche beim Einsatz der Aufnahmegeräte beteiligt sind.“

Störung von Wildzählungen und der Jagdausübung

Es ist fortan verboten, absichtlich wildkundliche Erhebungen, Wildzählungen sowie die Jagdausübung zu stören.

Wildunfälle
Neu ist, dass ein Wildunfall auch dann den zuständigen Stellen (Revierleiter, Jagdaufseher oder Forststationen) gemeldet werden muss, wenn das Wildtier vermeintlich nur angefahren wurde. Bisher war es so, dass die Meldepflicht nur dann gegeben war, wenn ein Wildtier durch den Unfall zu Tode kam. Künftig muss jeder Zusammenprall zwischen einem Fahrzeug und einem Wildtier gemeldet werden, um eine Kontrollsuche veranlassen zu können.

Überschreitung des Abschussplanes bei Vogelarten
Wer mehr als die im Abschussplan festgelegten Raufußhühner oder Steinhühner erlegt oder die Auflagen des Abschussplanes nicht einhält, wird mit einer zusätzlichen Verwaltungsstrafe belegt.

Multiplex – Kitzretter: Neues Gerät erfolgreich getestet

Multiplex – Kitzretter: Neues Gerät erfolgreich getestet

12. November 2019

 

Viele Jäger engagieren sich jedes Jahr für die Kitzrettung in den Revieren und lassen sich dabei Einiges einfallen. Ganz besonderen Erfindergeist bewies Diether Platzgummer aus Völs. Der Jäger entwickelte vor sieben Jahren ein Gerät, welches das Einwechseln von Rehwild in die Wiesen kurz vor dem Mähtermin verhindern soll.

Die Multiplex-Kitzretter werden am Abend vor der Mahd wie ein Sonnenschirm in die Wiese gesteckt. Oben am Schirm befindet sich ein Duftträger mit natürlichen Geruchsstoffen zur Abschreckung der Rehgeiß. Außerdem vergrämt das auffällige blau-gelbe Nylon-Objekt, das sich bei Wind dreht, auch optisch und akustisch mit einem Glöcklein das Wild aus der zu mähenden Wiese. Der Wirkungsradius des Kitzretters liegt bei ungefähr 150 Metern, in größeren Wiesen müssen deshalb mehrere Geräte aufgestellt werden. Die Sichtbarkeit und folglich die Wirksamkeit hängt dabei auch von der jeweiligen Geländeform ab.

Der Multiplex-Kitzretter wurde in den vergangenen Jahren in mehreren Revieren erfolgreich getestet, um Erfahrungen für einen südtirolweiten Serieneinsatz zu sammeln. Zurzeit kostet ein Kitzretter 150 Euro. Je mehr Geräte produziert werden, desto mehr könne man diesen Preis senken, hofft Platzgummer, der alles daransetzt, das Gerät so günstig wie möglich zu produzieren, damit es sich die Reviere auch leisten können und es zur Anwendung kommen kann.

Interessierte Reviere können den Multiplex unter folgender Kontaktadresse bestellen:

E-Mail: diether.platzgummer@tecnomag.bz.it,
Tel. 339 13 75 150.

Preis: 3er-Set inkl. einer Flasche Geruchsstoff: 500 € inkl. MwSt.

Wichtig: Bestellungen für 2020 müssen innerhalb Jahresende 2019 eingehen, damit sie noch rechtzeitig vor der Mähsaison geliefert werden können!